Kaufering plant neues Gesicht für Unterdorf West
In Kaufering (Landkreis Landsberg am Lech) gibt es Pläne für die Entwicklung des Gebiets Unterdorf West. Das Planungsgebiet liegt im nordwestlichen Teil von Alt-Kaufering. Im Westen grenzt es an den Lech, im Osten an die Leitenbergstraße und den Brückenring.
Das Ziel der Gemeinde ist es, den dörflichen Charakter des Viertels zu erhalten. Es geht vor allem darum, wie alte landwirtschaftliche Hofstellen künftig genutzt werden und wie eine moderate Nachverdichtung aussehen kann. Außerdem sollen Grünflächen gesichert und die bauliche Gestaltung der einzelnen Bereiche genau festgelegt werden.
Der Entwurf des Bebauungsplans inklusive der Satzung, der Begründung und des Umweltberichts liegt ab Donnerstag, dem 27. August 2026, bis einschließlich Montag, dem 5. Oktober 2026, öffentlich aus. Die Unterlagen können online auf der Webseite der Gemeinde unter https://www.kaufering.de/bauleitplanung oder über das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ eingesehen werden.
Wer die Pläne lieber in Papierform sehen möchte, kann dies in der Verwaltung des Marktes Kaufering in der Pfälzer Straße 1 tun. Die Unterlagen liegen im Nichttechnischen Bauamt in Zimmer O3 aus. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie zusätzlich montags von 14.00 bis 18.00 Uhr. Für Menschen mit körperlichen Einschränkungen gibt es einen barrierefreien Zugang über die Zimmer E1/E2.
Bürger und Betroffene können in diesem Zeitraum Stellungnahmen abgeben. Das geht per E-Mail an [email protected] oder schriftlich. Wer seine Meinung zu spät einreicht, muss damit rechnen, dass seine Einwände bei der endgültigen Entscheidung nicht mehr berücksichtigt werden.
Bereits im Vorfeld haben verschiedene Behörden und Verbände ihre Meinung abgegeben. So liegen Stellungnahmen der Unteren Immissionsschutzbehörde, der Unteren Bodenschutzbehörde, des WWA Weilheim, der Brandschutzdienststelle sowie vom Bund Naturschutz vor. Diese Dokumente sind ebenfalls Teil der Auslegungsunterlagen.
Quelle: Kaufering – zur Originalmeldung