Karlsruhe: Teure Abkürzung durch die Fußgängerzone
In der Karlsruher Innenstadt (Baden-Württemberg) ist es verboten, mit dem Fahrrad oder dem E-Scooter durch die Fußgängerzone zu fahren. Das gilt für die gesamte Kaiserstraße und auch für den Marktplatz bei der Pyramide. Wer dort unterwegs ist, muss vom Rad absteigen und es schieben.
Ende Juli haben die Polizei und der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) deshalb eine gemeinsame Kontrolle durchgeführt. Die Beamten wollten vor allem die Sicherheit für die Fußgänger erhöhen. Viele Menschen nutzen den Marktplatz oder die Kaiserstraße nämlich als schnelle Abkürzung, obwohl dort ein generelles Fahrverbot gilt.
Die Bilanz der zwei Stunden langen Aktion zeigt, wie oft die Regeln ignoriert werden: Die Einsatzkräfte stellten 61 Verstöße fest. Das waren 55 Radfahrer und sechs Menschen auf E-Scootern. Wer erwischt wird, muss bezahlen. Für Radfahrer kostet der Verstoß 25 Euro, für E-Scooter-Nutzer sind es sogar 50 Euro.
Das Ordnungsamt betont, dass solche Kontrollen nötig sind, weil es sonst zu gefährlichen Situationen kommt. In diesem Jahr gab es bereits 22 solcher Schwerpunktkontrollen, bei denen rund 200 Verfahren eingeleitet wurden. Die Stadt will auch in Zukunft regelmäßig prüfen, ob die Verbote eingehalten werden.
Wer die Kaiserstraße trotzdem queren möchte, darf dies nur an den ausgeschilderten Fächerstraßen tun, zum Beispiel in der Herrenstraße oder der Waldstraße. Lieferwagen dürfen nur morgens zwischen 8 und 11 Uhr oder mit einer Sondergenehmigung in die Zone fahren.
Weitere Angaben liegen bislang nicht vor.
Quelle: Karlsruhe – zur Originalmeldung