Kappeln führt Marktsonntag am 6. September ein
Die Gemeinde Kappeln (Landkreis Kusel, Rheinland-Pfalz) hat eine neue Verordnung erlassen. Am Sonntag, den 6. September 2026, ist es im Ort erlaubt, Märkte abzuhalten. Normalerweise gelten an Sonntagen strenge Regeln, doch an diesem Tag gibt es eine Ausnahme.
Es dürfen sogenannte privilegierte Spezialmärkte stattfinden. Auch Floh- und Trödelmärkte sind an diesem Datum möglich. Die Gemeinde lässt dabei sogar zu, dass mehrere solcher Veranstaltungen gleichzeitig im Ort durchgeführt werden.
Die Märkte dürfen zwischen 11.00 Uhr und 18.00 Uhr geöffnet sein. Ein wichtiger Punkt dabei ist, dass die Zeiten des Hauptgottesdienstes beachtet werden müssen.
Wer sich nicht an diese Regeln hält, muss mit einer Strafe rechnen. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Die Verordnung gilt ab dem Tag nach ihrer Verkündung und läuft am 31. Oktober 2026 aus.
Quelle: Adenbach – zur Originalmeldung