Immendingen: Steuern für das dritte Quartal 2026 fällig
In Immendingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) stehen die Steuerzahlungen für das dritte Quartal 2026 an. Bis zum 15. August müssen die Beträge für die Gewerbe- und Grundsteuer bezahlt werden.
Wer die Frist verpasst, muss mit Kosten rechnen. Die Gemeinde weist darauf hin, dass bei verspäteten Zahlungen Mahngebühren und gesetzliche Säumniszuschläge anfallen.
Wer das Geld überweist oder einen Dauerauftrag nutzt, muss unbedingt das Kassenzeichen in den Verwendungszweck schreiben. Nur so kann die Stadt die Zahlung richtig zuordnen.
Um solche Termine in Zukunft zu vermeiden, bietet die Gemeinde ein Lastschriftverfahren an. Wer bereits teilnimmt, muss nichts weiter tun; der Betrag wird am Fälligkeitstag automatisch vom Konto abgebucht. Wer seine Raten noch selbst überweist, kann jederzeit ein Mandat für dieses Verfahren erteilen. Die entsprechenden Vordrucke stehen online zum Download bereit. Wichtig ist, dass das Formular vollständig ausgefüllt und im Original unterschrieben bei der Gemeindekasse eingeht. Kopien, Faxe oder E-Mails werden nicht akzeptiert, da die Banken dies nicht zulassen.
Bei Fragen zum Lastschriftverfahren oder zu den Zahlungen hilft die Gemeindekasse unter der Telefonnummer 07462 24-235 weiter. Wenn es um die Berechnung der Steuern geht, ist die Kämmerei unter der Nummer 07462 24-232 zuständig.