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Hungen regelt Vertretung für die Stadtwerke

Der Magistrat der Stadt Hungen hat festgelegt, wer für den Eigenbetrieb der Stadtwerke unterschreiben darf.

In Hungen (Landkreis Gießen, Hessen) gibt es neue Informationen zur Vertretungsberechtigung bei den Stadtwerken. Der Magistrat hat bekannt gegeben, wer im Eigenbetrieb der Stadtwerke rechtlich handeln darf.

Bevollmächtigt wurden Heike Strack, die kaufmännische Betriebsleiterin, und Zeljko Ostrek, der technische Betriebsleiter. Die beiden dürfen die Stadtwerke bei allen Geschäften gemeinsam vertreten. Das gilt vor allem für Verträge.

Es gibt dabei eine finanzielle Grenze: Gemeinsam dürfen die beiden rechtsverbindliche Erklärungen abgeben und unterschreiben, solange der Wert der Geschäfte bis zu 50.000 Euro liegt.

Die Regelung basiert auf dem Eigenbetriebsgesetz und wurde vom Bürgermeister Wengorsch am 18. August 2026 unterzeichnet.

Quelle: Hungen – zur Originalmeldung

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