Hungen: Abfuhr von Sammelgruben nur über Stadtwerke
Die Stadtwerke Hungen (Landkreis Gießen, Hessen) erinnern Grundstückseigentümer an eine wichtige Pflicht. Wer auf seinem Grundstück eine abflusslose Sammelgrube oder Fäkalgrube nutzt, darf den Inhalt nicht einfach selbst entsorgen.
Laut der Entwässerungssatzung der Stadt gibt es einen strikten Anschluss- und Benutzungszwang. Das bedeutet: Die Entleerung darf nur durch den von der Stadt beauftragten Betrieb passieren. Es ist verboten, private Pumpdienste oder Landwirte zu beauftragen. Auch das Verteilen des Inhalts auf Feldern oder das Einleiten in die Natur ist untersagt.
Hintergrund ist der Umweltschutz. Die Stadt muss sicherstellen, dass das Schmutzwasser in einer zertifizierten Kläranlage landet, um das Grundwasser zu schützen. Wer die Regeln ignoriert und die Grube eigenmächtig leert, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das kann teure Bußgelder zur Folge haben.
Die Abrechnung erfolgt nach der tatsächlich abgefahrenen Menge und den Gebühren der Satzung. Die Eigentümer sollen notwendige Entleerungen rechtzeitig bei der Stadtverwaltung anmelden, damit die Abfuhr geplant werden kann.
Wer Fragen zum Ablauf, zur Satzung oder zu den Kosten hat, kann sich an Frau Holz in der Stadtverwaltung Hungen wenden. Sie ist im Rathaus unter der Telefonnummer 06402/85-93 erreichbar. Allgemein sind die Stadtwerke unter 06402/85-0 oder per E-Mail an [email protected] zu kontaktieren.
Quelle: Hungen – zur Originalmeldung