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Hosenfeld: Termine für die Grabräumung 2026

In der Gemeinde Hosenfeld können im Oktober Gräber abgeräumt werden. Wer das möchte, muss den Antrag bis Mitte September einreichen.

Auf den Friedhöfen in Hosenfeld (Landkreis Fulda, Hessen) sowie in Blankenau, Brandlos, Hainzell, Jossa und Schletzenhausen stehen die Grabräumungen an. Im Zeitraum vom 5. bis zum 17. Oktober 2026 können die Nutzungsberechtigten ihre Gräber räumen.

Das bedeutet konkret: Grabmäler, Einfassungen, Betonplatten und die Fundamente müssen entfernt werden. Nur die Fundamentbalken, die über mehrere Gräber gehen, bleiben stehen.

Wer sein Grab räumen möchte, muss dies vorher beantragen. Es gibt vier verschiedene Möglichkeiten für die Abräumung. Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag muss bis spätestens 11. September 2026 bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden.

Einige Gräber können sogar vorzeitig geräumt werden. Das gilt für Sarggräber von Menschen, die bis 1996 gestorben sind, und für Urnengräber von Menschen, die bis 2006 verstorben sind. Grund dafür ist die neue Friedhofssatzung, die die Ruhefristen auf 30 Jahre bei Sarggräbern und 20 Jahre bei Urnengräbern verkürzt hat. In diesem Fall muss auf dem Antrag die vorzeitige Räumung angekreuzt werden.

Die Gemeinde stellt für die Entsorgung der Grabsteine und Materialien einen Container bereit. Die Kosten dafür tragen die Nutzer. Für ein Familiengrab werden etwa 60 Euro fällig, für ein Einzelgrab circa 50 Euro und für ein Kindergrab etwa 30 Euro. Wer den Container anmeldet, bindet sich daran. Bei einer Stornierung erhebt die Gemeinde eine Kostenpauschale.

Die Verwaltung bittet darum, die Arbeiten ordentlich auszuführen und nur den Container oder die vorgegebenen Plätze zu nutzen. Wer seinen Müll illegal in der Natur entsorgt oder die Frist verstreichen lässt, muss damit rechnen, dass die Gemeinde die Räumung selbst veranlasst. Die Kosten dafür werden dann dem Nutzungsberechtigten in Rechnung gestellt.

Quelle: Hosenfeld – zur Originalmeldung

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