Hopsten: Vorsicht vor irreführenden Briefen zu Stromzählers
In Hopsten (Nordwestfalen) und weiteren Orten im Versorgungsgebiet der SWTE Netz landen aktuell Briefe in den Briefkästen, die viele Bewohner verunsichern. Die Schreiben sehen offiziell aus und bieten die kostenlose Installation von intelligenten Stromzählern, sogenannten Smart Metern, an. Dabei wird der Eindruck erweckt, dass die Termine für den Einbau begrenzt seien.
Die Stadtwerke Tecklenburger Land stellen nun klar: Das Unternehmen hinter diesen Briefen arbeitet nicht für die SWTE Netz und hat nichts mit den Stadtwerken zu tun. Es handelt sich schlicht um eine Werbeaktion eines privaten Anbieters. Wer einen Zählerwechsel von den Stadtwerken bekommt, erhält immer einen Brief, der persönlich adressiert ist – und niemals eine einfache Postwurfsendung.
Die SWTE Netz ist der zuständige Betreiber für die Orte Hörstel, Hopsten, Ibbenbüren, Lotte, Mettingen, Recke und Westerkappeln. Wenn ein Zähler laut Gesetz ausgetauscht werden muss, passiert das kostenlos. Für den laufenden Betrieb fallen jedoch gesetzliche Kosten an. Offizielle Infos zum Zählertausch kommen ausschließlich von der SWTE Netz oder deren Partner, der Firma smartOPTIMO aus Osnabrück.
Ein Pflicht-Einbau ist nur in bestimmten Fällen nötig. Das betrifft zum Beispiel Haushalte mit einem Stromverbrauch von über 6.000 kWh pro Jahr. Auch wer eine neue Wärmepumpe, eine Wallbox (ab Januar 2024) oder eine Photovoltaik-Anlage mit mehr als 7 kW hat, muss einen Smart Meter bekommen. In diesen Fällen melden sich die Stadtwerke von selbst bei den Kunden. Die Bewohner müssen also nicht eigenständig aktiv werden.
Wer möchte, kann sich natürlich auch freiwillig einen Smart Meter zulegen, etwa um dynamische Stromtarife zu nutzen. In diesem Fall können jedoch Kosten entstehen. Die Stadtwerke raten dazu, sich nicht von Angeboten unter Druck setzen zu lassen, die angeblich nur kurzzeitig kostenlos seien.
Weitere Informationen gibt es auf der Webseite der Stadtwerke unter www.swte.de/smart-meter.
Quelle: Hopsten – zur Originalmeldung