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Holzheim: Neue Regeln für Heizungstausch und Sanierung

Copyright und Urheber siehe Holzheim

Ein neues Gesetz ersetzt das Gebäudeenergiegesetz. Hauseigentümer in Holzheim haben nun mehr Spielraum, müssen aber auf einige Fördergelder verzichten.

In Holzheim (Landkreis Alb-Donau, Baden-Württemberg) ändern sich die Regeln für die Modernisierung von Häusern. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) löst das alte Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab. Für die Besitzer von Häusern bedeutet das vor allem eines: weniger Druck.

Bisher gab es strenge Pflichten, zum Beispiel dass beim Heizungstausch sofort 65 Prozent der Energie aus erneuerbaren Quellen kommen mussten. Auch starre Fristen für den Austausch alter Anlagen gab es. Diese Vorgaben fallen nun weg. Die Eigentümer können nun flexibler und in ihrem eigenen Tempo entscheiden, wie sie ihr Zuhause modernisieren.

Gleichzeitig ändern sich aber die staatlichen Fördergelder der BEG über die KfW. Das passiert ab dem 21. Juli 2026. Die Grundförderung von 30 Prozent bleibt zwar erhalten, aber die Kosten, die maximal gefördert werden, sinken auf 28.000 Euro. Ab Februar 2027 werden diese Beträge noch weiter gekürzt. Einige Sonderzuschüsse, wie der Effizienz- und Geschwindigkeitsbonus, fallen komplett weg oder werden kleiner.

Es gibt jedoch eine Ausnahme für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen. Diese sollen künftig von einem neuen Bonus profitieren, der bis zu 40 Prozent extra ausmacht.

Wer Beratung zu den neuen Regeln und Förderungen sucht, kann sich an die Regionale Energieagentur Ulm gGmbH wenden. Diese ist unter der Telefonnummer 0731-79033080 oder per E-Mail unter [email protected] erreichbar.

Quelle: Holzheim – zur Originalmeldung

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