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Hohenstadt plant neue Baugebiete für Wohnungen und Gewerbe

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In Hohenstadt sollen neue Flächen für Wohnhäuser und Betriebe genutzt werden. Die Gemeinde legt nun die Pläne öffentlich aus, damit die Bürger sich äußern können.

In Hohenstadt (Landkreis Göppingen, Baden-Württemberg) soll sich das Ortsbild ändern. Die Gemeinde plant, neue Flächen für Wohnungen und gemischte Baugebiete zu erschließen. Bisher sind diese Grundstücke im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Flächen eingetragen. Damit dort überhaupt gebaut werden darf, muss dieser Plan nun geändert werden.

Konkret geht es um zwei Bereiche. Im Südwesten, entlang der Laichinger Straße, soll das Gebiet „Länge“ bebaut werden. Im Nordosten, östlich der Drackensteiner Straße, ist das Gebiet „Leintalstraße“ geplant. Damit das Ganze aufgeht, gibt es einen Tausch: Im Nordwesten der Ortslage werden Flächen, die bisher als Baugebiet galten, künftig wieder als landwirtschaftliche Flächen geführt.

Zusätzlich gibt es Pläne für das Funkturmgelände des Bundes. Teile dieser Sonderbaufläche sollen in die Lage von Gewerbebauflächen überführt werden, um Platz für Betriebe zu schaffen.

Jetzt können die Bürger mitreden. Vom 12. August bis zum 25. September 2026 liegen die Entwürfe, die Begründungen und die Umweltberichte öffentlich aus. Man kann die Unterlagen während der Dienststunden beim Gemeindeverwaltungsverband „Oberes Filstal“ in der Hauptstraße 25 in Wiesensteig oder im Rathaus Hohenstadt in der Schulstraße 9 einsehen. Wer nicht vor Ort hingehen möchte, findet die Dokumente auch auf den Internetseiten des Gemeindeverbandes, der Gemeinde Hohenstadt oder des Planungsbüros mquadrat Boll.

Wer Kritik hat oder Vorschläge machen möchte, sollte dies bis zum 25. September tun. Am besten schickt man die Stellungnahme per E-Mail an gvv(@)wiesensteig.de oder gibt sie schriftlich ab. Wer seine Adresse angibt, bekommt auch eine Rückmeldung zum Ergebnis. Die Gemeinde weist darauf hin, dass verspätete Einwendungen bei der Entscheidung nicht mehr berücksichtigt werden können.

Quelle: Hohenstadt – zur Originalmeldung

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