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Hof führt neue Regeln für Grünanlagen ein

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Ab dem 1. August 2026 gelten in Hof neue Vorschriften für Parks und Spielplätze. Es gibt mehr Freilaufzonen für Hunde, aber auch strikte Verbote.

Der Stadtrat von Hof (Bayern) hat am 13. Juli 2026 eine neue Grünanlagensatzung beschlossen. Die Regeln treten am 1. August 2026 in Kraft. Da sich seit 2016 im Stadtgebiet viel verändert hat, mussten die Vorgaben an die aktuelle Situation angepasst werden.

Einige Orte werden nun offiziell als Grünanlagen geführt. Das betrifft die Freizeitanlage am Bahnhof Neuhof, die neue Anlage mit Kinderspielplatz im Neubaugebiet am Rosenbühl sowie die Freizeitsportanlage hinter dem Ossecker Stadion. Auch die Grenzen am Eisteich wurden verändert und die Parkplätze an den Ausflugszielen Theresienstein, Eisteich und Lettenbachsee gehören nun rechtlich zu den Grünanlagen.

Hundehalter bekommen mehr Platz. In der Schleizer Straße, südlich der Sportanlage an der Saale, kommt eine neue Freilaufzone mit etwa 14.500 Quadratmetern hinzu. Auch die Zone im Bürgerpark Theresienstein ist nun größer als früher. Der Hundestrand am Ostufer des Untreusees bleibt unverändert.

Die Stadt legt aber auch klare Verhaltensregeln fest. Wer in den Parks unterwegs ist, darf nicht mit Autos auf die Flächen fahren oder dort parken. Pflanzen dürfen nicht abgepflückt oder ausgegraben werden. Zelten, Übernachten oder das Aufstellen von Wohnmobilen ist verboten. Hunde müssen an der Leine geführt und ihr Kot weggemacht werden. Auf Spielplätzen und Freizeitanlagen sind Hunde komplett verboten.

Besonders streng ist die Stadt beim Thema Alkohol. Auf Kinderspielplätzen und Freizeitanlagen gilt ein komplettes Verbot von Alkohol, Rauch und Rauschmitteln. In bestimmten Bereichen darf gar kein Alkohol getrunken werden: Das gilt für die Anlagen am Hauptbahnhof, die Saaleauen mit Spielplatz (zwischen Friedrich-Ebert-Brücke und Mittlerem Anger) sowie im Begegnungs- und Freizeitsportzentrum am Eisteich.

Weitere Verbote betreffen Drohnen, die nicht über den Anlagen fliegen dürfen, und das sogenannte Sondeln mit Metallsuchgeräten. Offene Feuer sind nur an markierten Stellen erlaubt. Spielplätze dürfen im Winter von 8 Uhr bis zur Dunkelheit und im Sommer von 8 Uhr bis 22 Uhr genutzt werden.

Wer eine Ausnahme braucht, etwa für eine gewerbliche Nutzung oder eine Veranstaltung mit Eintritt, muss eine Bewilligung beantragen. Dafür fallen Gebühren an. Anträge kann man per E-Mail an Ellen Hofmann vom Fachbereich Wirtschaftsförderung und Tourismus schicken: touristinfo(a)stadt-hof.de.

Quelle: Hof – zur Originalmeldung

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