Hirschau: Eigentümer müssen Änderungen bei Grundsteuer melden
Die Stadt Hirschau (Landkreis Amberg-Sulzbach, Bayern) erinnert die Bürger an eine wichtige Pflicht bei der Grundsteuer. Wer Eigentümer eines Objekts ist, muss dem Finanzamt mitteilen, wenn sich an dem grundsteuerpflichtigen Objekt etwas ändert.
Das ist wichtig für die einheitliche Berechnung der Steuer. Nur in einem Fall ist die Meldung nicht nötig: Wenn lediglich der Eigentümer wechselt, muss nichts angezeigt werden. In allen anderen Fällen, in denen sich das Objekt selbst verändert, besteht die Anzeigepflicht.
Die Stadt hat zu diesem Thema einen Flyer bereitgestellt. Dort finden die Betroffenen nähere Informationen dazu, welche Änderungen genau gemeldet werden müssen und wie der Vorgang abläuft. Der Flyer ist auf der Webseite der Gemeinde verfügbar.
Quelle: Hirschau – zur Originalmeldung