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Himmelstadt: Bürgermeisterwahl bleibt trotz Anfechtung gültig

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In Himmelstadt (Landkreis Main-Spessart, Bayern) ging es nach der Bürgermeisterwahl heiß her. Das Landratsamt hat nun entschieden, dass das Ergebnis trotz einiger Vorwürfe bestehen bleibt.

Die Bürgermeisterwahl am 8. März 2026 in Himmelstadt war eine extrem knappe Angelegenheit. Am Ende gewann der Amtsinhaber Herbert Hemmelmann mit 478 Stimmen. Sein Herausforderer Andreas Scheb lag mit 477 Stimmen nur eine einzige Stimme dahinter. Wegen dieses minimalen Unterschieds fechtete Scheb die Wahl an.

Das Landratsamt Main-Spessart hat den Vorgang nun genau unter die Lupe genommen. Die Beamten haben die Verwaltung, den Wahlleiter, den Wahlvorsteher und den ersten Bürgermeister befragt und alle Beschwerden geprüft. Das Ergebnis: Die Wahl ist gültig und die Anfechtung wurde zurückgewiesen.

Ein Streitpunkt waren Briefwahlunterlagen, die wohl doppelt verschickt worden waren. Die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen konnte jedoch belegen, dass niemand doppelt wählen konnte. Ein falsches Ergebnis durch diese Fehler war also nicht möglich.

Zudem gab es Vorwürfe gegen Herbert Hemmelmann. Er soll nach seiner eigenen Stimmabgabe länger im Wahllokal geblieben sein und mit Bürgern gesprochen haben. Das hätte gegen die Neutralitätspflicht verstoßen können. Die Ermittlungen ergaben aber, dass Hemmelmann die Leute nur begrüßt hatte und danach in sein Büro ging. Er hat also nicht versucht, die Wähler zu beeinflussen.

Auch die mögliche Nennung von Unterstützernamen in einer Sitzung des Wahlausschusses wurde geprüft. Auch hier sah das Landratsamt keine Gefahr, dass das Ergebnis verfälscht wurde.

Trotz der Entscheidung gibt es Kritik an der Organisation. Das Landratsamt hat der Verwaltung Tipps gegeben, wie man künftige Wahlen besser machen kann. So sollen zum Beispiel sicherere Briefkästen für die Wahlunterlagen genutzt werden.

Wer mit dem Urteil nicht einverstanden ist, hat noch eine Möglichkeit: Innerhalb eines Monats kann Klage gegen die Entscheidung des Landratsamtes erhoben werden.

Quelle: Landkreis Main-Spessart – zur Originalmeldung

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