Hildesheim: Zwei schwere Unfälle auf der A7
Am Sonntagabend gegen 20 Uhr passierte der erste Unfall in Hildesheim (Niedersachsen) auf der A7. Ein 29-jähriger Fahrer in einem Opel schätzte die Geschwindigkeit seines Vordermanns falsch ein. Er wich plötzlich auf den Überholstreifen aus und gefährdete dabei einen 59-jährigen Mann in einem Skoda. Um nicht gegen die Schutzplanke zu prallen, lenkte der Skoda-Fahrer wieder nach rechts. Dabei stieß er mit einem Opel zusammen, den eine 62-jährige Frau steuerte.
Bei diesem ersten Crash wurden drei Menschen verletzt: der 59-jährige Skoda-Fahrer, sein Beifahrer und die 62-jährige Opel-Fahrerin. Die Retter brachten sie in umliegende Krankenhäuser. Der 29-Jährige blieb unverletzt. Der Sachschaden liegt hier bei etwa 25.000 Euro. Wegen der Bergungsarbeiten war die Fahrbahn für eine Zeit voll gesperrt.
Durch den ersten Unfall staute sich der Verkehr massiv zurück. Etwa zwei Stunden später, gegen 21:47 Uhr, kam es am Ende des Staus zu einem zweiten Unfall. Eine Frau stand mit einem Ford-Kleinbus und eingeschaltetem Warnblinklicht auf dem zweiten Überholstreifen. Daneben hielt ein 46-jähriger Mann mit einem Skoda und einem Anhänger.
Ein 45-jähriger Fahrer in einem Kia bemerkte das Stauende zu spät. Er wich nach rechts aus, touchierte den Ford-Kleinbus und knallte anschließend auf das Gespann des 46-Jährigen. Die Autos und der Anhänger blieben auf der Fahrbahn liegen und blockierten den Verkehr. Der Schaden bei diesem zweiten Unfall wird auf etwa 50.000 Euro geschätzt.
Da insgesamt elf Menschen in die Unfälle verwickelt waren, lösten die Retter zunächst Alarm für einen Massenanfall von Verletzten aus. Ein großes Aufgebot an Einsatzkräften rückte an. Nachdem die Notärztin alle Beteiligten untersucht hatte, stellte sich heraus, dass die Menschen des zweiten Unfalls glücklicherweise unverletzt geblieben waren. Die Straße musste für die Reinigung und Bergung gesperrt werden.
Die Ermittlungen dauern an. Ob und inwieweit sich die Fahrer strafbar gemacht haben, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.