Hersbruck verschärft Regeln für Altstadtfest 2026
In Hersbruck (Landkreis Nürnberger Land, Bayern) steht das Altstadtfest an. Damit das Fest vom 31. Juli bis zum 2. August 2026 friedlich abläuft, hat die Stadt eine offizielle Anordnung erlassen. Diese gilt bereits während des Auf- und Abbaus, also vom Donnerstag, 30. Juli, ab 18 Uhr bis Montag, 3. August, um 8 Uhr morgens.
Das Verbot gilt für einen bestimmten Bereich in der Innenstadt. Die Grenze ziehen die Straßen Lohweg, Grabenstraße, Mühlstraße und Untermühlweg. Wer genau wissen will, wo die Grenze verläuft, kann die entsprechende Karte im BürgerBüro einsehen.
Innerhalb dieses Bereichs gibt es klare Regeln: Eigene alkoholische Getränke sind verboten. Wer trinken will, muss die offiziellen Schankflächen nutzen. Es ist untersagt, sich außerhalb dieser Bereiche zum Trinken niederzulassen, wenn dadurch die Sicherheit oder die Ordnung gestört wird. Auch zerbrechliche Gläser dürfen außerhalb der Bewirtungsbereiche nicht mitgeführt werden.
Besonders streng ist die Stadt bei gefährlichen Gegenständen. Waffen, Wurfgeschosse, Pyrotechnik und leicht brennbare Stoffe sind komplett verboten. Offenes Feuer ist ebenfalls untersagt. Zudem darf niemand Flüssigkeiten über andere Menschen schütten oder Dinge auf Leute werfen. Auch das Verrichten der Notdurft außerhalb der Toiletten ist verboten.
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit Konsequenzen rechnen. Menschen, die stark betrunken oder unter Drogen stehen oder andere Besucher massiv belästigen, können vom Festgelände gewiesen werden. Der Ordnungsdienst überwacht die Einhaltung der Regeln und arbeitet mit der Polizei zusammen. Die Beamten dürfen Getränke wegnehmen, Platzverweise aussprechen oder Leute festnehmen. Zudem drohen bei Verstößen Geldstrafen.
Die Stadt begründet die harten Maßnahmen damit, dass jedes Jahr über 1.000 Menschen gleichzeitig in der Innenstadt feiern. Um Gefahren für Leben und Gesundheit zu vermeiden, müsse man sofort durchgreifen.
Quelle: Hersbruck – zur Originalmeldung