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Herrieden: Geschlossen an Mariä Himmelfahrt am 15. August

Am Samstag, den 15. August 2026, ist in Herrieden ein gesetzlicher Feiertag. Das bedeutet: Die meisten Läden bleiben zu und auch im Garten ist Ruhe angesagt.

In Herrieden (Landkreis Ansbach, Bayern) ist der 15. August 2026, der Feiertag Mariä Himmelfahrt, ein offizieller gesetzlicher Feiertag. Das betrifft die gesamte Gemeinde und alle Ortsteile, egal ob die Menschen dort katholisch oder evangelisch sind.

Für die Bewohner bedeutet das vor allem eines: Ruhe. Es sind alle Arbeiten verboten, die man von außen bemerkt und die die Feiertagsruhe stören könnten. Das gilt nicht nur für Firmen, sondern auch für Privatpersonen. Wer also plant, am Samstag die Fassade zu streichen, Pflastersteine zu legen oder den Rasen zu mähen, sollte das lassen. Auch Handwerksbetriebe, Friseure oder Logistikfirmen dürfen an diesem Tag nicht arbeiten. Ausgenommen sind nur Notdienste, die Feuerwehr, Krankenhäuser und die Energieversorgung.

Auch beim Einkaufen gibt es strenge Regeln. Fast alle Geschäfte müssen komplett geschlossen bleiben. Das gilt für die Läden im Zentrum ebenso wie für die großen Märkte in den Gewerbegebieten. Es gibt jedoch ein paar Ausnahmen: Tankstellen und Apotheken dürfen öffnen, wobei Apotheken nur Medizin und Hygieneartikel verkaufen dürfen. Bäcker und Konditoren dürfen zwischen 8 und 18 Uhr für maximal drei Stunden öffnen. Blumenläden haben ebenfalls ein Zeitfenster von maximal zwei Stunden in diesem Zeitraum.

Gaststätten dürfen fast rund um die Uhr öffnen, allerdings gibt es eine wichtige Regel für Spielautomaten: Zwischen 7 und 11 Uhr, der Zeit des Hauptgottesdienstes, dürfen diese nicht genutzt werden. Die Betreiber müssen die Geräte dann zum Beispiel vom Strom trennen und abdecken. Spielhallen dürfen bis 3 Uhr morgens und dann wieder ab 11 Uhr öffnen. Personallose Kleinstsupermärkte bis 150 Quadratmeter dürfen den ganzen Tag über betrieben werden.

Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit hohen Strafen rechnen. Verstöße gegen die Feiertagsruhe können bis zu 10.000 Euro kosten. Wer seinen Laden illegal offen hält, riskiert ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro. Zudem können Mitbewerber oder die IHK Abmahnungen schicken, was weitere Kosten verursacht.

Das Landratsamt Ansbach und die Polizei werden den Tag über Kontrollen durchführen. Die Beamten können Arbeiten sofort stoppen oder Betriebe schließen lassen. Wer Fragen zu den Regeln hat, kann das Landratsamt Ansbach unter 0981/468-3101 (Feiertagsgesetz) oder 0981/468-3200 (Ladenschluss und Gaststätten) anrufen.

Quelle: Herrieden – zur Originalmeldung

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