Herdecke: Stadt mahnt Grundstückseigentümer zum Hecken-Schnitt
In Herdecke (Ennepe-Ruhr-Kreis, Nordrhein-Westfalen) gibt es immer wieder Probleme mit privaten Hecken, Sträuchern oder Bäumen. Wenn diese zu weit wachsen, behindern sie Fußgänger auf den Gehwegen, Radfahrer oder blockieren die Sicht an Kreuzungen und Einmündungen. Auch Verkehrsschilder und Straßenlampen werden oft vom Grün verdeckt, was gefährlich sein kann.
Franziska Beele-Duran vom städtischen Baubetriebshof stellt klar: Private Pflanzen dürfen nicht über die Grundstücksgrenze in den öffentlichen Raum ragen. Es gibt hier genaue Regeln für das sogenannte Lichtraumprofil. Über Rad- und Gehwegen müssen Pflanzen bis zu einer Höhe von 2,50 Metern frei sein. An den Straßen gilt eine Grenze von 4,50 Metern. Wer seine Hecken nicht rechtzeitig zurückschneidet, haftet im Falle eines Unfalls selbst.
Besonders wichtig ist dabei die Schonzeit. Vom 1. März bis zum 30. September dürfen Hecken und Gebüsche eigentlich nicht radikal abgeschnitten oder gerodet werden. Eine Ausnahme gibt es jedoch für sogenannte Pflegeschnitte, bei denen nur die noch nicht verholzten Zweige entfernt werden. Auch wenn die Stadt eine Maßnahme zur Beseitigung einer Gefahr anordnet, darf geschnitten werden.
Die Stadt kontrolliert die Straßen regelmäßig. Wenn ein Mitarbeiter des Bauhofs feststellt, dass das Grün stört, bekommt der Eigentümer eine Aufforderung, die Stelle zu beseitigen. Die Stadt bittet die Bürger zudem um Mithilfe: Wer sieht, dass an einer Stelle im Stadtgebiet dringend Grünschnitt nötig ist, kann dies per E-Mail an [email protected] melden.
Wer größere Rückschnitte plant, die keine Pflegeschnitte sind, muss eine Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises einholen.
Quelle: Herdecke – zur Originalmeldung