Hellenthal verpachtet landwirtschaftliche Flächen
Die Gemeinde Hellenthal (Kreis Euskirchen, Nordrhein-Westfalen) gibt ihre landwirtschaftlichen Flächen in Pacht. Diese dürfen ausschließlich für die Landwirtschaft genutzt werden. Wer die Flächen pachten möchte, muss sich an die geltenden Umwelt- und Naturschutzrichtlinien halten und die Flächen fachgerecht bewirtschaften.
Bauliche Veränderungen sind nur mit Zustimmung der Gemeinde erlaubt. Eine Unterverpachtung ist nicht gestattet. Der Pachtzeitraum ist langfristig angesetzt und läuft vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2036. Die Gemeinde behält sich jedoch ein Sonderkündigungsrecht vor. Das gilt, wenn die Flächen für den Hochwasserschutz benötigt werden oder ein entsprechender Flächentausch nötig ist. In diesem Fall beträgt die Kündigungsfrist sechs Monate zum Ende des Kalenderjahres.
Damit die Vergabe fair bleibt, nutzt die Gemeinde ein Punktesystem. Bewertet werden unter anderem der Pachtpreis, die Bodenpflege, die Nachhaltigkeit und die langfristige Bewirtschaftung. Auch die Ortsansässigkeit und die Förderung von Familienbetrieben spielen eine Rolle. Wer die meisten Punkte sammelt, bekommt den Zuschlag. Bei Gleichstand wird gelost.
Interessierte Landwirte können sich ab dem 29. Juli 2026 auf der Homepage der Gemeinde informieren. Dort stehen auch die Unterlagen und die Liste der Flächen zum Download bereit. Die Bewerbung muss zwingend über den offiziellen Angebotsvordruck erfolgen. Dieser ist in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Angebot Pacht“ einzureichen. Die Frist für die Abgabe endet am 26. August 2026.
Quelle: Hellenthal – zur Originalmeldung