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Heizungstausch: Neue Regeln für staatliche Förderungen

Copyright und Urheber siehe Taufkirchen (Vils)

Wer seine alte Öl- oder Gasheizung ersetzen will, sollte schnell handeln. Die Bundesregierung hat neue Regeln für die Zuschüsse festgelegt, die mit der Zeit sinken.

Seit dem 21. Juli können Hauseigentümer wieder Anträge für die Heizungsförderung stellen. Zuvor hatte die KfW-Bank die Beantragung kurzzeitig gestoppt. Nun gibt es neue Vorgaben, weil das neue Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet wurde. Die Experten der Verbraucherzentrale raten dazu, jetzt den Wechsel auf erneuerbare Energien zu machen, da die Zuschüsse in Zukunft immer niedriger ausfallen werden.

Wer eine alte Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe, Biomasse oder Fernwärme austauscht, bekommt weiterhin eine Grundförderung von bis zu 30 Prozent der Kosten. Zusätzlich gibt es einen sogenannten Klima-Geschwindigkeitsbonus. Dieser liegt seit dem 21. Juli bei 16 Prozent (vorher waren es 20 Prozent). Das Problem für die Besitzer: Dieser Bonus sinkt alle sechs Monate um weitere 4 Prozentpunkte.

Besonders attraktiv ist die Förderung für Menschen mit geringem Einkommen. Je nach Verdienst gibt es einen Bonus zwischen 10 und 40 Prozent. Wer weniger als 30.000 Euro im Jahr verdient, kann so insgesamt bis zu 80 Prozent der Kosten zurückbekommen. Familien mit Kindern haben einen Vorteil, da ihr anrechenbares Einkommen um 10.000 Euro reduziert wird, was die Chance auf einen höheren Bonus erhöht.

Es gibt aber auch Einschnitte. Der Effizienzbonus für Wärmepumpen und der Zuschlag für Biomasseheizungen wurden gestrichen. Zudem wird gefördert nur noch der Wechsel von fossilen Heizungen zu erneuerbaren Systemen. Wer bereits seit 2008 eine erneuerbare Anlage oder Fernwärme hat und diese nur tauschen will, bekommt kein Geld mehr.

Auch die maximalen Kosten, die gefördert werden, sinken. Bisher waren es 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, jetzt sind es 28.000 Euro. Auch dieser Betrag soll alle sechs Monate um 750 Euro fallen.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, vor dem Kauf in die kommunale Wärmeplanung der eigenen Gemeinde zu schauen. Dort steht, ob in dem Wohngebiet vielleicht bald Fernwärme verfügbar ist. Da der Handwerkermarkt gerade entspannter ist und es weniger Lieferprobleme gibt, ist jetzt ein guter Zeitpunkt für Vergleiche. Wer eine Wärmepumpe plant, kann sich von der Verbraucherzentrale kostenlos bis zu drei Angebote analysieren lassen.

Fragen zum Heizungstausch beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale online, per Telefon unter 0800 – 809 802 400 oder persönlich. Für Haushalte mit geringem Einkommen ist die Beratung kostenlos.

Quelle: Taufkirchen (Vils) – zur Originalmeldung

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