Heilbronn verlängert Messerverbotszone in der Innenstadt
Die Stadt Heilbronn (Baden-Württemberg) behält die Waffen- und Messerverbotszone in der Innenstadt bei. Die Stadtverwaltung hat die Verordnung verlängert, damit die Sicherheit im Zentrum weiter gestärkt wird. Die neuen Regeln treten am 5. September in Kraft. Zuvor wird die Verordnung am 2. September in der Heilbronner Stadtzeitung veröffentlicht.
Besonders wichtig für alle, die in der Stadt unterwegs sind: Die Uhrzeiten ändern sich. Bisher galt das Verbot von 14 bis 6 Uhr. Ab jetzt gilt es täglich von 10 Uhr morgens bis 3 Uhr nachts. Die Polizei hat die Daten ausgewertet und festgestellt, dass in diesen Zeiträumen die meisten Vorfälle passieren.
Das Verbot gilt in der Innenstadt für einen großen Bereich. Er erstreckt sich etwa zwischen der Allee und dem Neckar sowie zwischen der Weinsberger Straße, der Mannheimer Straße und der Rollwagstraße. Schilder markieren die Grenzen der Zone.
Eine zweite Verbotszone gibt es am Bahnhofsvorplatz und in der Bahnhofsvorstadt. Dort bleibt alles beim Alten: Das Verbot gilt dort weiterhin von 4 Uhr morgens bis 1.30 Uhr nachts.
Die Stadt lässt die Maßnahme nicht ohne Grund laufen. Das Institut für Kriminologie der Universität Heidelberg hat die Wirkung untersucht. Rund 15.000 Heilbronner ab 14 Jahren wurden zwischen Mai 2024 und März 2025 befragt. Das Ergebnis: Die Menschen fühlen sich in den Zonen sicherer und werden seltener Opfer von Straftaten.
Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit harten Strafen rechnen. Die Polizei darf Kontrollen durchführen und gefährliche Gegenstände wegnehmen. Wer gegen die Regeln verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das kann eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro zur Folge haben.
Ein wichtiger Punkt für Einkäufer: Wer sich in der Innenstadt ein Küchenmesser kauft oder eines zur Reparatur bringt, darf das trotzdem tun. Wichtig ist nur, dass das Messer nicht griffbereit ist. Wenn es noch in der Verpackung ist oder sicher in einer Tasche steckt, ist das erlaubt. Die Polizei prüft im Ernstfall immer den Einzelfall.
Quelle: Heilbronn – zur Originalmeldung