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Heidelberg: Trickdiebe stehlen Geld und Goldring

Zwei Diebstähle in der Heidelberger Altstadt: Die Täter lenkten die Ladenbesitzer geschickt ab, um Bargeld und Schmuck zu stehlen.

Am frühen Samstagnachmittag kam es in der Heidelberger (Baden-Württemberg) Altstadt zu zwei Diebstählen. Die Täter gingen dabei ähnlich vor und nutzten Ablenkungsmanöver, um ihre Beute zu ergattern.

Gegen 13 Uhr gingen zwei Männer in ein Fachgeschäft für Grafik und Literatur in der Hauptstraße. Einer der Männer interessierte sich scheinbar für Bilder und hielt den Ladeninhaber so lange auf, dass dieser den Blick in das Büro daneben verlor. Währenddessen schlich sich der zweite Mann ins Büro. Dort griff er in einen Geldbeutel und stahl mehrere hundert Euro. Die beiden verließen den Laden kurz darauf, ohne etwas zu kaufen. Erst als der Besitzer seinen Geldbeutel prüfte, bemerkte er, dass rund 800 Euro fehlten.

Nur kurze Zeit später, gegen 13.40 Uhr, passierte in der Hauptstraße etwas Ähnliches. Ein Mann und eine Frau betraten ein Schmuckatelier. Sie gaben vor, einen Goldring als Hochzeitsgeschenk suchen. Die Inhaberin zeigte ihnen verschiedene Ringe und nahm diese dafür von einer Sicherungsschnur. Die beiden taten so, als könnten sie sich nicht entscheiden, und lenkten die Frau damit ab. In diesem Moment stahlen sie unbemerkt einen selbstgeschmiedeten Goldring im Wert von über 1.200 Euro und verschwanden.

Die Polizei sucht nun nach dem Paar. Der Mann ist etwa 180 cm groß, sportlich gebaut und hat kurze schwarze Haare sowie einen Drei-Tage-Bart. Er trug ein kurzärmeliges Leinenhemd und eine helle kurze Hose. Die Frau ist etwa 155 cm groß, hat lange schwarze Haare, die sie zusammengebunden hatte, und trug ein schwarzes Sommerkleid.

Weil die Taten so kurz hintereinander und am selben Ort passierten, prüft die Polizei, ob es dieselben Leute waren. Wer etwas weiß, soll sich unter der Telefonnummer 06221/1857-0 beim Polizeirevier Heidelberg-Mitte melden.

Die Ermittlungen dauern an. Ob und inwieweit sich die Verdächtigen strafbar gemacht haben, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Polizeipräsidium Mannheim – zur Originalmeldung

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