Heidekreis gründet Deichverband Leinetal neu
Im Heidekreis (Niedersachsen) geht es beim Hochwasserschutz an der Leine zurück zum Anfang. Der Deichverband Leinetal soll neu gegründet werden. Die Unterlagen dazu liegen ab Montag, dem 7. September 2026, öffentlich aus. Einsehen können die Papiere alle Leute, denen im geschützten Gebiet Grundstücke gehören oder die dort Erbbaurechte haben.
Die Unterlagen liegen bis zum 9. Oktober 2026 an verschiedenen Stellen aus. Wer zu Fuß hingehen will, kann dies beim Landkreis Heidekreis in Soltau (Harburger Str. 2, Zimmer 234) tun. Dort ist das Büro montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und dienstags sowie donnerstags von 14 bis 16 Uhr besetzt. Auch in den Samtgemeinden Schwarmstedt (Am Markt 1), Ahlden (Bahnhofstr. 30), Rethem (Lange Str. 4) und Steimbke (Kirchstr. 4) sowie in der Gemeinde Flecken Ahlden (Große Str. 6a) und in der Stadt Neustadt am Rübenberge (An der Stadtmauer 1) liegen die Pläne aus. Die genauen Öffnungszeiten variieren je nach Ort. Wer nicht fahren möchte, findet die Unterlagen auch online unter www.heidekreis.de/deiche.
Es gibt einen konkreten Grund für den Neustart: Ein Formfehler bei der alten Satzung hat dazu geführt, dass das Bundesverwaltungsgericht den Verband nach elf Jahren Arbeit für nichtig erklärt hat. Das heißt, rechtlich existierte er plötzlich nicht mehr. Damit die Deiche trotzdem gepflegt werden, hat der Kreisverband für Wasserwirtschaft in Nienburg vorerst übernommen. Doch für die Zukunft soll der Deichverband Leinetal wieder auf eigenen, rechtssicheren Beinen stehen. Wie wichtig das ist, haben die Bewohner beim Hochwasser zum Jahreswechsel 2023 auf 2024 erlebt.
Wer Kritik hat oder Fragen stellen will, kann dies schriftlich, per E-Mail an [email protected] oder direkt bei den Ämtern tun. Außerdem lädt die Kreisverwaltung zu einer Anhörung ein. Diese findet am Mittwoch, den 28. Oktober 2026, um 19 Uhr in der Mensa der KGS Schwarmstedt (Wilhelm-Röpke-Schule, Am Beu 2) statt. Auch dort können Einwendungen eingereicht werden.
Quelle: Heidekreis – zur Originalmeldung