Hasselroth: So verhindern Sie Jubiläums-Glückwünsche in der Zeitung
In Hasselroth (Main-Kinzig-Kreis, Hessen) ist es üblich, dass die Gemeinde Alters- oder Ehejubiläen an die Presse und Mandatsträger meldet. Das Vorzimmer des Bürgermeisters regelt, welche Daten weitergegeben werden. Aktuell landen diese Informationen im Gelnhäuser Boten (Mittelhessen-Boten) sowie in der Gelnhäuser Neuen Zeitung.
Weitergegeben werden der Name, der Doktorgrad, die Adresse sowie das Datum und die Art des Jubiläums. Bei Geburtstagen betrifft das alle ab dem 70. Geburtstag. Danach wird jeder fünfte Geburtstag veröffentlicht, ab dem 100. Lebensjahr dann jeder einzelne. Bei Ehen geht es um die Goldene, Diamantene, Eiserne Hochzeit sowie die Gnaden- und Kronjuwelenhochzeit.
Wer nicht möchte, dass seine privaten Daten veröffentlicht werden, kann einer Übermittlung widersprechen. Das geht entweder persönlich im Rathaus während der Öffnungszeiten, per Post mit einem speziellen Formular von der Webseite der Gemeinde oder direkt online über das Portal ekom21.
Wichtig ist dabei die Frist: Der Widerspruch muss mindestens sechs Wochen vor dem eigentlichen Jubiläum vorliegen. Er gilt dann so lange, bis man ihn wieder zurücknimmt.
Es gibt jedoch eine Kehrseite bei der Sperre: Wer widerspricht, bekommt keine Gratulation mehr von der Gemeinde. Zudem fällt auch der Besuch des Bürgermeisters weg, der normalerweise ab dem 80. Geburtstag oder zur Goldenen Hochzeit stattfindet.
Bei Fragen hilft das Vorzimmer des Bürgermeisters unter der Telefonnummer 06055 8806 23 oder per E-Mail an [email protected] weiter.
Quelle: Hasselroth – zur Originalmeldung