Hannover: Schüler scheitern mit Eilantrag für Wunschgymnasium
Zwei Schüler aus Hannover (Niedersachsen) hatten ein Ziel vor Augen: Sie wollten in die fünfte Klasse eines ganz bestimmten Gymnasiums in ihrer Stadt. Das Problem war jedoch, dass sie beim Losverfahren keine Plätze bekommen hatten. Die Familien gaben nicht auf und reichten Eilanträge beim Verwaltungsgericht Hannover ein. Sie wollten das Gericht dazu bringen, die Schule zur Aufnahme der Kinder zu verpflichten.
Am 15. Juli 2026 entschieden zwei Einzelrichter der 6. Kammer jedoch gegen die Schüler. Die Richter begründeten dies damit, dass es keinen rechtlichen Anspruch auf einen Platz an einer ganz speziellen öffentlichen Schule gibt. Das gilt vor allem dann, wenn eine andere Schule der gleichen Form in einer zumutbaren Entfernung liegt und somit erreichbar ist.
Zudem prüfte das Gericht, ob das Losverfahren korrekt abgelaufen war. Da die Schule voll belegt war und die Verlosung ordnungsgemäß durchgeführt wurde, gab es keinen Grund, die Kinder trotzdem aufzunehmen. Die Anträge wurden daher abgelehnt.
Die Entscheidung ist allerdings noch nicht endgültig. Die betroffenen Schüler haben nun die Chance, Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einzulegen. Ob sie diesen Weg gehen werden, ist derzeit nicht bekannt.
Die Ermittlungen bzw. das Verfahren dauern an. Es gilt die Unschuldsvermutung.