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Hannover: Gericht weist Klage gegen Rundfunkbeitrag ab

Ein Mann wollte den GEZ-Beitrag nicht mehr zahlen und zog vor Gericht. Das Verwaltungsgericht Hannover hat seine Klage nun abgelehnt.

Ein Mann aus der Region hatte versucht, sich vom Rundfunkbeitrag zu befreien. Er zog deshalb vor das Verwaltungsgericht Hannover (Niedersachsen) und argumentierte, die Gebühren seien verfassungswidrig. Sein Hauptvorwurf: Das Programm der öffentlich-rechtlichen Sender sei nicht neutral und nicht ausgewogen genug. Damit fehle der Gegenwert für das Geld, das er bezahlen solle.

Besonders die Berichterstattung über den Krieg in der Ukraine und die Corona-Pandemie kritisierte der Kläger. Außerdem stört ihn, wie hoch die Gehälter bei den Rundfunkanstalten sind. Er sah darin einen Grund, die Beiträge nicht mehr zu zahlen.

Das Gericht ließ diese Argumente jedoch nicht gelten. Die Richter erklärten, dass einzelne Sendungen oder Berichte nicht entscheiden, ob das gesamte Programm ausgewogen ist. Man müsse stattdessen das gesamte Angebot über zwei Jahre betrachten. Dass Menschen Inhalte unterschiedlich bewerten, sei in einem freien Mediensystem völlig normal. Erst wenn das Programmangebot die Anforderungen an die Vielfalt grob verfehlen würde, wäre die Beitragspflicht nicht mehr rechtmäßig.

Auch die Kritik an den Gehältern half dem Mann nicht weiter. Das Gericht stellte klar, dass es in diesem Verfahren nicht darum gehe, ob einzelne Gehälter zu hoch sind. Wichtig sei nur, dass das Geld grundsätzlich für den gesetzlichen Auftrag der Sender genutzt wird. Wer prüfen soll, ob das Geld sparsam ausgegeben wird, seien die zuständigen Aufsichtsgremien.

Das Urteil vom 22. Juni 2026 ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht hat eine Berufung zwar nicht direkt zugelassen, der Kläger kann diese aber beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg beantragen. In Hannover warten zudem noch viele weitere ähnliche Fälle auf eine Entscheidung.

Quelle: Landesportal Niedersachsen – zur Originalmeldung

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