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Hamminkeln: Neues Recht auf Reparatur für Verbraucher

Wer kaputte Elektrogeräte hat, muss diese nicht mehr sofort wegwerfen. Seit Juli gelten neue Regeln, die Reparaturen einfacher machen sollen.

In Hamminkeln (Kreis Wesel, Nordrhein-Westfalen) gibt es für Bürger eine wichtige Änderung beim Kauf und der Instandsetzung von Geräten. Seit dem 23. Juli 2026 gilt das sogenannte Recht auf Reparatur. Das bedeutet konkret: Hersteller bestimmter Produkte müssen nun dafür sorgen, dass man seine Geräte auch wirklich reparieren kann.

Das betrifft viele Dinge, die in fast jedem Haushalt stehen. Dazu gehören Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlschränke, Staubsauger und Displays. Aber auch Mobiltelefone, Tablets, Server, Datenspeicher und einige batteriebetriebene Fahrzeuge fallen unter die neue Regelung. Die Hersteller sind nun verpflichtet, Ersatzteile und das passende Werkzeug zu einem fairen Preis anzubieten.

Zudem dürfen die Firmen keine technischen Tricks anwenden, um Reparaturen zu verhindern. Das gilt sowohl für die Hardware als auch für die Software. Außerdem müssen die Hersteller klar und kostenlos darüber informieren, welche Reparaturleistungen sie überhaupt anbieten.

Für die Menschen in Hamminkeln gibt es einen finanziellen Vorteil: Wer sich für eine Reparatur entscheidet, bekommt eine längere Gewährleistung. Diese verlängert sich von zwei auf drei Jahre. Wenn ein Gerät eigentlich reparierbar sein müsste, es aber nicht geht, gilt das als Mangel. In diesem Fall können die Käufer ihre Gewährleistungsrechte nutzen.

Auch die Abfallberatung der Gemeinde wird auf die neuen Regeln aufmerksam machen. Ziel ist es, dass weniger weggeworfen wird und mehr repariert wird, um nachhaltiger zu leben. Die gesetzliche Grundlage dafür bilden die neuen Paragrafen 479 a bis 479 g im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Quelle: Hamminkeln – zur Originalmeldung

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