Hamburg: Messer- und Waffenverbot in Bahnhöfen verlängert
Wer im August durch die großen Bahnhöfe in Hamburg (Hamburg, Deutschland) läuft, sollte keine Waffen dabei haben. Die Bundespolizeidirektion Hannover hat das Verbot für gefährliche Werkzeuge verlängert. Das gilt ab dem 1. August 2026 bis einschließlich zum 31. August 2026.
Das Verbot betrifft den Hauptbahnhof, aber nicht den Mönckebergtunnel. Außerdem gelten die Regeln in den Bahnhöfen Altona, Harburg, Bergedorf und Dammtor. Verboten sind Messer aller Art, Schusswaffen, Schreckschusswaffen sowie Hieb-, Stoß- und Stichwaffen. Es gibt nur wenige Ausnahmen, die in der offiziellen Verfügung stehen.
Die Beamten der Bundespolizei kontrollieren die Einhaltung der Regeln. Wer trotzdem eine Waffe dabei hat, muss mit Konsequenzen rechnen. Die Polizei kann die Person vom Bahnhof verweisen oder ihr ein komplettes Bahnhofsverbot geben. Im schlimmsten Fall darf die Person nicht mehr mit dem Zug fahren. Wer uneinsichtig ist, muss zudem mit einem Zwangsgeld rechnen. Außerdem kann ein Strafverfahren oder ein Bußgeld wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz folgen.
Die Polizei begründet diesen Schritt damit, dass Körperverletzungen mit Waffen und Messern sowie das bloße Mitführen solcher Gegenstände in der aktuellen Lage deutlich wahrnehmbar sind. Das beeinträchtigt die Sicherheit der Menschen und der Reisenden.
Die Beamten warnen zudem davor, Waffen zur Selbstverteidigung zu nutzen. Das gebe oft eine falsche Sicherheit und könne Streit erst recht eskalieren lassen. Zudem sei es für die Polizei schwierig zu erkennen, wer eigentlich das Opfer und wer der Täter ist, wenn mehrere Menschen bewaffnet sind. Als Alternative schlägt die Polizei kleine Taschenalarme vor, die durch einen lauten Ton Aufmerksamkeit erregen und Täter abschrecken sollen.
Quelle: Bundespolizeidirektion Hannover – zur Originalmeldung