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Hagen am Teutoburger Wald zahlt Prämie für leerstehende Wohnungen

Copyright und Urheber siehe Hagen am Teutoburger Wald

Wer eine lange leere Wohnung wieder vermietet, bekommt Geld von der Gemeinde. Die neue Richtlinie soll helfen, mehr Wohnraum im Ort zu schaffen.

In Hagen am Teutoburger Wald (Landkreis Osnabrück, Niedersachsen) gibt es eine neue Regelung gegen den Leerstand von Wohnungen. Der Gemeinderat hat beschlossen, Eigentümer finanziell zu unterstützen, die ihre leeren Wohnungen wieder auf den Markt bringen. Die neue Richtlinie gilt seit dem 1. Juli 2026.

Das Angebot ist simpel: Wer eine Wohnung, die mindestens zwölf Monate lang leer stand, wieder dauerhaft vermietet, bekommt eine einmalige Prämie. Die Gemeinde zahlt dafür vier Kaltmieten, wobei die Summe bei maximal 2.000 Euro gedeckelt ist. Das gilt auch, wenn in bestehenden Gebäuden ganz neuer Wohnraum geschaffen und zum ersten Mal vermietet wird. Wer jedoch nur einzelne Zimmer in einer WG oder Sammelunterkünfte vermietet, geht leer aus.

Damit man das Geld bekommt, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Die Wohnung muss im Gebiet von Hagen am Teutoburger Wald liegen und das Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein. Außerdem muss der Eigentümer das Haus schon seit mindestens zehn Jahren besitzen. Wichtig ist, dass ein unbefristeter Mietvertrag unterschrieben wird und die Wohnung wirklich als dauerhafter Wohnsitz genutzt wird. Ferienwohnungen oder Zweitwohnsitze sind ausgeschlossen. Auch die Vermietung an nahe Verwandte ist nicht erlaubt. Zudem muss die Wohnung gesund und sicher bewohnbar sein.

Die Förderung ist nur für Privatpersonen gedacht. Wer Geld beantragen möchte, muss dies schriftlich tun. Die Frist dafür läuft drei Monate nach Abschluss des Mietvertrags ab. Mit dem Antrag müssen ein Eigentumsnachweis, der Beleg über den Leerstand und der Mietvertrag eingereicht werden. Das Geld wird erst ausgezahlt, wenn die Mieter auch wirklich eingezogen sind.

Die Gemeinde vergibt die Mittel nach dem sogenannten Windhundprinzip. Das bedeutet: Wer zuerst einen vollständigen Antrag abgibt, bekommt zuerst das Geld – so lange das Budget im Haushalt reicht. Es gibt jedoch eine Haken: Wenn das Mietverhältnis innerhalb von zwei Jahren endet und die Wohnung nicht schnell wieder neu vermietet wird, kann die Gemeinde die Prämie zurückfordern.

Bei Fragen hilft Sabine Flaspöhler unter der Telefonnummer 05401 977-48 weiter.

Quelle: Hagen am Teutoburger Wald – zur Originalmeldung

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