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Gütersloh führt neues System bei Kita-Personalausfällen ein

In 21 städtischen Kitas gibt es ab sofort eine neue Regelung, wenn Personal fehlt. Ein Rotationsplan soll entscheiden, welche Familien betroffen sind.

Wenn in den Kindertageseinrichtungen in Gütersloh (Nordrhein-Westfalen) plötzlich Erzieher ausfallen, sorgt das oft für Stress bei den Eltern. Die Stadt führt deshalb in ihren 21 städtischen Kitas ein sogenanntes rollierendes Verfahren ein. Das bedeutet: Es gibt feste Pläne, wer wann im Notfall zu Hause bleiben muss.

Die Stadt betont, dass Einschränkungen bei der Betreuung weiterhin die absolute Ausnahme bleiben sollen. Zuerst probiert die Kita alles andere aus. Das heißt, das Personal wird anders verteilt, Gruppen werden zusammengelegt oder einzelne Angebote fallen weg. Wenn das nicht reicht, werden die Eltern wie bisher gefragt, wer sein Kind später bringen oder früher abholen kann.

Erst wenn gar nichts mehr hilft und Gruppen geschlossen oder die Öffnungszeiten gekürzt werden müssen, greift der neue Rotationsplan. Jede Kita erstellt dafür eine Liste. So sehen Eltern schon im Voraus, in welchen Wochen ihr Kind eventuell nicht betreut werden kann, falls es zu einem großen Personalausfall kommt. Damit Geschwister nicht an verschiedenen Tagen betroffen sind, werden sie gemeinsam eingeplant. Zusätzlich gibt es im Eingangsbereich der Kitas jetzt eine „Personalampel“, die sofort zeigt, wie die Lage mit dem Personal gerade ist.

Grund für die Änderung sind gesetzliche Vorgaben. Das Kinderbildungsgesetz und das Sozialgesetzbuch schreiben vor, dass alle Kinder gleich behandelt werden müssen. Es ist rechtlich nicht erlaubt, nur danach zu entscheiden, ob Eltern berufstätig sind oder nicht. Das neue System soll daher fair und transparent sein.

Das Verfahren wurde zusammen mit den Kita-Leitungen und den Elternvertretungen entwickelt. Zuerst wird das Ganze in einer mehrmonatigen Testphase ausprobiert. Da es bereits erste Rückmeldungen gab, ist geplant, dass sich die Stadt persönlich mit betroffenen Eltern austauscht.

Quelle: Gütersloh – zur Originalmeldung

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