Guben regelt Nutzung von Balkonen und Kraftwerken
In Guben (Landkreis Spree-Neiße, Brandenburg) gibt es jetzt eine neue Regelung für alles, was von privaten Grundstücken aus in den öffentlichen Raum oder den Luftraum darüber ragt. Das betrifft zum Beispiel Balkone, Markisen, Vordächer oder Klimageräte. Auch die beliebten Balkonkraftwerke und Mini-Photovoltaikanlagen fallen darunter. Ebenso müssen Wärmepumpen und andere technische Anlagen angemeldet werden.
Wenn eine solche Anlage länger als ein Jahr städtische Flächen oder den Luftraum beansprucht, muss ein sogenannter Gestattungsvertrag abgeschlossen werden. Die Stadt möchte damit einheitliche Regeln schaffen, wer wie viel vom öffentlichen Raum nutzen darf.
Verantwortlich für den Vertrag ist immer der Eigentümer des Grundstücks. Das gilt auch dann, wenn das Haus oder die Wohnung vermietet ist. Wenn also ein Mieter ein Balkonkraftwerk anbringt, muss der Vermieter bzw. Eigentümer die Sache mit der Stadt klären.
Wer eine Anlage neu bauen will, sollte den Vertrag bereits vor dem Start der Arbeiten unterschreiben. Wer schon eine Anlage hat, muss die Nutzung nachträglich über den Vertrag regeln. Wichtig ist dabei: Der Gestattungsvertrag erlaubt nur die Nutzung der Fläche. Andere baurechtliche Genehmigungen, die man eventuell braucht, ersetzt dieser Vertrag nicht.
Bei Fragen hilft Annett Lücht vom Fachbereich II (Grundstücksmanagement) der Stadt Guben weiter. Sie ist in der Gasstraße 4 erreichbar oder unter der Telefonnummer 03561/6871-1231 zu kontaktieren.
Quelle: Guben – zur Originalmeldung