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Grundbucheinsicht in Tauberbischofsheim: So funktioniert es

Wer in Tauberbischofsheim einen Grundbuchauszug braucht oder in die Unterlagen schauen will, muss wissen, welche Stelle zuständig ist.

In Tauberbischofsheim (Main-Tauber-Kreis, Baden-Württemberg) gibt es zwei Möglichkeiten, wenn es um das Grundbuch geht. Für die reine Einsicht oder einen Auszug kann man entweder zum zentralen Grundbuchamt in der Würzburger Straße 17 gehen oder die kommunale Grundbucheinsichtsstelle der Stadt nutzen. Letztere ist für Grundstücke in der Gemarkung Tauberbischofsheim und den Stadtteilen zuständig.

Wichtig ist: Die Einsichtsstelle der Stadt hat nur begrenzte Aufgaben. Sie darf nur Auszüge erteilen oder Einsicht gewähren. Wer jedoch Dinge wie Eigentumsänderungen, Erbfolgen, Grundschulden oder Hypotheken eintragen lassen will, muss zwingend zum Grundbuchamt in der Würzburger Straße 17. Dort ist man unter der Telefonnummer 09341/9498–70 erreichbar.

Nicht jeder darf einfach so in das Grundbuch schauen. Man muss ein berechtigtes Interesse nachweisen. Das ist automatisch der Fall, wenn man selbst Eigentümer oder Gläubiger ist. Andere Menschen, zum Beispiel Kaufinteressenten, müssen eine Vollmacht des Eigentümers vorlegen. Wer zur Stadt geht, sollte seinen Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Hilfreich sind zudem die Grundbuchblattnummer oder die Flurstücksnummer; falls diese fehlen, reicht eine genaue Beschreibung der Lage des Grundstücks.

Die reine Einsicht in die Unterlagen kostet nichts. Wer jedoch einen Ausdruck möchte, muss bezahlen: Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter bzw. amtlicher Ausdruck 20 Euro. Wer nicht selbst zum Termin kommt, kann eine andere Person mit einer unterschriebenen Vollmacht beauftragen.

Für Eigentümer, die nicht in der Region wohnen, gibt es ein Online-Kontaktformular des Grundbuchamtes. Aus Datenschutzgründen wird der gewünschte Auszug dann per Post verschickt. Die Gebühren werden in diesem Fall per Rechnung durch die Landesoberkasse Baden-Württemberg eingezogen; Bargeld oder Schecks werden beim Grundbuchamt nicht angenommen.

Die Stadt empfiehlt, vorab einen Termin zu vereinbaren, damit das Anliegen schnell erledigt werden kann. Die zuständige Stelle der Stadt befindet sich im Gebäude Klosterhof (Raum K-205) am Marktplatz 8. Dort ist Herr Roger Gutrung als Sachbearbeiter erreichbar.

Quelle: Tauberbischofsheim – zur Originalmeldung

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