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Grund- und Gewerbesteuer in Lautrach im August fällig

Wer in Lautrach Grundsteuer oder Gewerbesteuer zahlen muss, sollte den Termin im August im Blick behalten.

In der Gemeinde Lautrach (Landkreis Unterallgäu, Bayern) stehen wichtige Steuerzahlungen an. Bis zum 15. August 2026 müssen die Grundsteuer und die Gewerbesteuer an die zuständigen Gemeinden eingezahlt werden.

Diese Frist gilt nicht nur für Lautrach, sondern auch für die Gemeinden Legau und Kronburg. Die Betroffenen müssen sicherstellen, dass die Beträge bis zu diesem Datum bei der jeweiligen Verwaltung eingehen.

Weitere Angaben zu den genauen Beträgen oder Zahlungsmodalitäten liegen in dieser Mitteilung nicht vor. Die Bürger sollten ihre Steuerbescheide prüfen, um die Frist einzuhalten.

Quelle: Lautrach – zur Originalmeldung

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