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Großrazzia in Mönchengladbach: Drogen, Waffen und illegale Spielautomaten

Über 300 Beamte haben die Stadt auf den Kopf gestellt. Bei Kontrollen in Shishabars und Spielhallen kamen zahlreiche Verstöße ans Licht.

Am Freitagabend, dem 31. Juli 2026, war in Mönchengladbach (Nordrhein-Westfalen) einiges los. Mehr als 300 Einsatzkräfte der Polizei, der Bundespolizei, des Zolls und der Stadtverwaltung haben gemeinsam Jagd auf Rechtsbrecher gemacht. Insgesamt 16 Betriebe, darunter Shishabars, Spielhallen und Massagesalons, wurden genau unter die Lupe genommen.

Besonders in der Hindenburgstraße ging es zur Sache. Dort vollstreckte die Polizei einen Durchsuchungsbeschluss gegen eine Spielhalle, die wohl illegal betrieben wurde. In der Innenstadt fanden die Beamten zudem 16 Spielautomaten, die dort nichts zu suchen hatten und daraufhin mitgenommen wurden.

Auch in den Shishabars gab es Ärger. Die Beamten fanden fast 22 Kilogramm Tabak, der nicht versteuert worden war, sowie 70 Milliliter Liquid. In einem Betrieb gab es zudem den Verdacht, dass dort Menschen schwarzgearbeitet haben und Steuern hinterzogen wurden. Insgesamt vier Shishabars hielten sich nicht an ihre Auflagen. Zwei andere Betriebe mussten komplett geschlossen werden, weil sie gegen das Prostituiertenschutzgesetz verstoßen hatten. Sogar Verstöße gegen das Dosenpfand wurden aufgeschrieben.

Parallel dazu liefen Kontrollen am Hauptbahnhof und in der Innenstadt von Rheydt. 98 Menschen wurden überprüft. Auf dem Bismarckplatz entdeckten die Polizisten einen Mann, der eine Schreckschusswaffe im Hosenbund trug. In einer Spielhalle fand die Polizei zudem bei einer Person eine kleine Menge Amphetamin.

Im Straßenverkehr gab es ebenfalls viele Treffer. Sieben Leute fuhren ohne Führerschein und sieben weitere ohne Versicherung. Ein Fahrer war unter dem Einfluss von Drogen.

Die verschiedenen Behörden werten den Einsatz als Erfolg. Die zuständigen Stellen bearbeiten die Fälle nun weiter. Ob und inwieweit sich die Beteiligten strafbar gemacht haben, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Polizei Mönchengladbach – zur Originalmeldung

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