Großenlüder: Jugendlicher mit manipuliertem Moped auf der Flucht
Zwei Polizisten waren in zivilen Motorrädern unterwegs, als sie am Mittwoch (12.08.) in der Gemeinde Großenlüder (Hessen) auf ein Kleinkraftrad der Marke Beta aufmerksam wurden. Der Jugendliche kam aus Richtung Unterbimbach und raste mit deutlich zu hoher Geschwindigkeit durch Bimbach.
Die Beamten folgten dem Fahrer und filmten die Fahrt mit Kameras an ihren Motorrädern. Kurz nach dem Ortsausgang in Richtung Großenlüder wollten die Polizisten den Jugendlichen anhalten. Doch als er die Signale der Polizei bemerkte, versuchte er zu flüchten. Er bog auf einen Feldweg ab, um den Beamten zu entkommen. Das gelang ihm jedoch nicht lange, denn die Polizei konnte ihn kurz darauf stoppen.
Bei der Kontrolle stellten die Polizisten fest, dass am Moped technische Änderungen vorgenommen worden waren. Vor allem die Auspuffanlage war manipuliert. Das Fahrzeug hatte zwar ein Versicherungskennzeichen, wurde aber von den Beamten sichergestellt. Jetzt muss ein Sachverständiger genau prüfen, was an dem Fahrzeug verändert wurde.
Nachdem die Polizei mit dem Vater des Jugendlichen gesprochen hatte, musste der Junge den Heimweg zu Fuß antreten. Gegen ihn wird nun ermittelt, unter anderem weil er vermutlich keine Fahrerlaubnis für das Fahrzeug hatte. Zudem muss er möglicherweise die Kosten für den Transport und die Begutachtung des Mopeds bezahlen. Die Fahrerlaubnisbehörde wurde ebenfalls informiert. Sie prüft nun, ob der Vorfall Auswirkungen darauf hat, wann der Jugendliche später seinen Führerschein machen darf.
Parallel dazu führte die Polizei in Fulda weitere Kontrollen durch. In Fulda-Johannesberg fiel ein BMW X6 auf, dessen Fahrer bei erlaubten 30 km/h mit 83 km/h gemessen wurde. Ihm drohen nun ein Fahrverbot und ein hohes Bußgeld. In Fulda-Niesig verlief eine Aktion mit Schülern der Ottilienschule hingegen positiv: Dort hielten die meisten Autofahrer die Geschwindigkeit ein und bekamen von den Kindern Rosen und grüne Karten.
Die Ermittlungen im Fall des manipulierten Kleinkraftrads dauern an. Ob und inwieweit sich der Jugendliche strafbar gemacht hat, klärt nun die zuständige Behörde. Es gilt die Unschuldsvermutung.