Großeinsatz in Schwerin bei gegensätzlichen Demonstrationen
Am Samstag war in Schwerin (Landeshauptstadt von Mecklenburg-Vorpommern) viel los. Die Gruppe 'Generation Deutschland' hatte eine Kundgebung mit einem anschließenden Umzug angemeldet. Insgesamt etwa 420 Menschen nahmen daran teil. Die Versammlung startete auf dem Alten Garten und endete auch dort wieder. Während die Gruppe durch die Straßen zog, kam es vor allem in der Werderstraße und der Knaudtstraße zu Staus und Behinderungen im Verkehr.
Doch die Gruppe war nicht allein auf den Straßen. Mehrere Gegenversammlungen waren ebenfalls angemeldet. Schon am Vormittag trafen sich Demonstranten am Grunthalplatz und zogen zur Siegessäule in der Schloßstraße. Einige von ihnen setzten sich dann mitten auf die Straße, um Blockaden in der Schloßstraße sowie an der Kreuzung Graf-Schack-Allee, Schloßstraße und Alter Garten zu bilden. Auch dadurch kam der Verkehr kaum noch voran. Weitere Gegenproteste gab es am Schlachtermarkt und in der Mecklenburgstraße. Insgesamt etwa 460 Menschen protestierten gegen die 'Generation Deutschland'.
Später bildete sich am Spieltordamm noch eine spontane Eilversammlung, die ebenfalls zum Grunthalplatz zog. Eine weitere Gruppe bewegte sich im Laufe des Tages von der Siegessäule aus dorthin. Gegen 19 Uhr waren alle Versammlungen beendet.
Die Polizei hatte schon vor dem Start der Demos Graffiti-Schmierereien in der Innenstadt entdeckt. Die Kriminalpolizei ermittelt nun, wer die Wände beschmiert hat. Auch während der Einsätze kam es zu Problemen: Am Rande der Demos haben sich vier Menschen körperlich gestritten. Bei diesem Handgemenge wurde ein Mann verletzt. Die Polizei ermittelt nun gegen drei Menschen wegen des Verdachts der Körperverletzung.
Zudem leitete die Polizei zwei Strafverfahren ein, weil Menschen Kennzeichen von verfassungswidrigen Organisationen benutzt oder entsprechende Dinge dazu gesagt haben. Außerdem wurde eine weitere Sachbeschädigung im Bereich des Alten Gartens gemeldet.
Die Ermittlungen dauern an. Ob und inwieweit sich die Verdächtigen strafbar gemacht haben, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.