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Grillverbot an öffentlichen Plätzen in Beuron

Copyright und Urheber siehe Beuron

Wegen der großen Trockenheit ist das Grillen an drei öffentlichen Plätzen in Beuron untersagt.

In Beuron (Landkreis Sigmaringen, Baden-Württemberg) ist es derzeit an den meisten öffentlichen Grillplätzen verboten, ein Feuer zu machen. Grund dafür ist das anhaltende Sommerwetter. Es war zu lange zu trocken, weshalb die Gefahr von Waldbränden stark gestiegen ist.

Das Verbot gilt konkret für die Grillstellen an der Ruine Falkenstein, in Neidingen und in Langenbrunn. Wer dort grillt, riskiert im Ernstfall einen Brand im Wald.

Eine Ausnahme gibt es: Nur am Grillplatz Hausen im Tal, direkt neben der Donaubrücke, bleibt das Grillen erlaubt.

Die Gemeinde bittet alle Bürger und Besucher, das Verbot dringend zu beachten. Wer eine Pause einlegen möchte, kann die Tische und Bänke an den gesperrten Plätzen weiterhin nutzen. Feuer machen ist dort jedoch streng verboten.

Weitere Angaben liegen bislang nicht vor.

Quelle: Beuron – zur Originalmeldung

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