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Griesstätt: Brauchtumsfeuer jetzt einfach online anmelden

Wer im Raum Rosenheim oder Miesbach ein Daxenfeuer plant, kann dies künftig über ein Internetportal melden. Das soll unnötige Einsätze der Feuerwehr verhindern.

Es raucht, es brennt und die Feuerwehr rückt aus – doch oft stellt sich vor Ort heraus, dass es gar kein Notfall war. Viele Brauchtumsfeuer oder sogenannte Daxenfeuer werden nicht angemeldet. Wenn Passanten dann den Rauch sehen, rufen sie die Retter. Das bindet Kräfte, die eigentlich für echte Notfälle gebraucht werden.

Um das zu ändern, gibt es jetzt eine neue Online-Plattform. Wer in Griesstätt (Landkreis Rosenheim, Bayern), im gesamten Landkreis Rosenheim, im Landkreis Miesbach oder in der Stadt Rosenheim ein Feuer plant, kann dies unter www.daxenfeuer.de eintragen. Die Anmeldung ist einfach: Man wählt die Art des Feuers aus, gibt seine Kontaktdaten und die Adresse an und schickt das Formular ab.

Die Integrierte Leitstelle (ILS) sieht so sofort, wo und in welchem Umfang ein Feuer geplant ist. Wenn dann ein Notruf wegen Rauchentwicklung eingeht, können die Disponenten schnell prüfen, ob es sich um ein angemeldetes Feuer handelt. In solchen Fällen muss die Feuerwehr vielleicht gar nicht erst ausrücken. Stefan Ertl, der Leiter der Leitstelle, betont, dass dies die Einsatzkräfte entlasten soll. Es sei ärgerlich, wenn man nachts oder aus dem Job gerissen wird, nur weil ein kontrolliertes Daxenfeuer brennt.

Die Leitstelle hofft, dass die Zahl der Fehlalarme durch das System um fast 50 Prozent sinkt. Das ist wichtig, denn die Belastung ist hoch: In den letzten fünf Jahren sind die Einsätze im Bereich des Zweckverbandes um fast ein Drittel gestiegen. Waren es 2016 noch etwa 66.500 Einsätze, waren es im Jahr 2021 schon rund 93.000. Das Gebiet ist riesig und vergleichbar mit einer Großstadt wie Frankfurt am Main, da neben den 435.000 Einwohnern jährlich rund 5,5 Millionen Urlauber in die Region kommen.

Über das Portal kann man zwischen Daxenfeuern, Brauchtumsfeuern (wie Oster- oder Johannifeuer) und Zweckfeuern (zum Beispiel große Grillschalen oder Feuerwerke) unterscheiden. Wichtig ist jedoch: Der Eintrag im Internet ist freiwillig und ersetzt keine offizielle Genehmigung. Wer ein Feuer plant, muss sich selbst informieren, ob das Abbrennen zum Zeitpunkt erlaubt ist. Warnungen zur Waldbrandgefahr gibt es bei den Behörden oder auf www.wettergefahren.de.

Zudem bleibt die Entscheidung bei der Leitstelle: Nur weil ein Feuer online gemeldet wurde, heißt das nicht, dass die Feuerwehr im Ernstfall nicht trotzdem kommt. Die Disponenten entscheiden nach wie vor selbst, ob sie eine Alarmierung auslösen.

Quelle: Griesstätt – zur Originalmeldung

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