Goldbach: Widerspruch gegen Datenweitergabe an Parteien möglich
Die Gemeinde Goldbach (Landkreis Aschaffenburg, Bayern) informiert ihre Bürger über ein wichtiges Recht beim Datenschutz. Es geht dabei um die sogenannten Gruppenauskünfte aus dem Melderegister.
Normalerweise darf die Gemeinde im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen bestimmte Daten an Parteien, Wählergruppen oder andere Träger von Wahlvorschlägen weitergeben. Das betrifft den Vor- und Familiennamen, Doktorgrade sowie die Anschriften der Wahlberechtigten. Die Daten werden dabei nach dem Lebensalter in Gruppen eingeteilt.
Wer nicht möchte, dass seine persönlichen Daten so weitergegeben werden, kann der Übermittlung widersprechen. Das geht ganz einfach: Der Widerspruch kann entweder schriftlich oder mündlich bei der Meldebehörde eingereicht werden. Eine Begründung ist dafür nicht nötig, und es gibt keine besonderen Voraussetzungen. Einmal eingereicht, gilt der Widerspruch so lange, bis die Person ihn ausdrücklich wieder zurücknimmt.
Die Meldebehörde darf Daten nur dann weitergeben, wenn kein Widerspruch vorliegt. Zudem ist die Übermittlung auf den Zeitraum von sechs Monaten vor einer Wahl oder Abstimmung begrenzt.
Quelle: Goldbach – zur Originalmeldung