Zum Inhalt springen
newssofort.de

Göppingen führt neue Grundsteuer ab 2025 ein

Für viele Grundstückseigentümer in Göppingen ändern sich ab diesem Jahr die Kosten. Die Stadt stellt die Berechnung der Grundsteuer auf ein neues System um.

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Göppingen (Baden-Württemberg) ein neues Gesetz für die Grundsteuer. Der Grund dafür ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Die alte Art, wie die Steuer berechnet wurde, war nicht mehr erlaubt. Jetzt zählt vor allem der Bodenwert. Ob auf dem Grundstück ein Haus steht oder nicht, spielt für die Basis-Berechnung keine Rolle mehr. Wichtig ist nun der sogenannte Bodenrichtwert, also der Preis pro Quadratmeter in der jeweiligen Gegend.

Das Finanzamt hat bereits die Grundsteuerwertbescheide verschickt. Die Stadtverwaltung Göppingen schickt die eigentlichen Grundsteuerbescheide im Laufe des ersten Quartals 2025 an die Bürger. Wer wissen will, wie viel er zahlen muss, kann das jetzt schon selbst ausrechnen: Man nimmt den Grundsteuermessbetrag vom Finanzamt und rechnet ihn mit dem neuen Hebesatz der Stadt zusammen.

Der Gemeinderat hat am 17. Oktober 2024 die neuen Hebesätze festgelegt. Für Betriebe in der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) liegt der Satz bei 460 Prozent. Für alle anderen Grundstücke, also bebaute und unbebaute Flächen (Grundsteuer B), beträgt der Hebesatz 280 Prozent.

Die Stadt möchte insgesamt nicht mehr Geld einnehmen als bisher. Trotzdem wird es einzelne Fälle geben, in denen die Steuer steigt oder sinkt. So werden baureife, unbebaute Grundstücke und Häuser mit nur einer Wohneinheit eher teurer. Mehrfamilienhäuser, die effizient genutzt werden, könnten hingegen entlastet werden.

Wer mit dem festgelegten Bodenwert nicht einverstanden ist, kann bis zum 30. Juni 2025 ein eigenes Gutachten beim Gutachterausschuss beauftragen. Das lohnt sich nur, wenn der tatsächliche Wert mehr als 30 Prozent vom offiziellen Wert abweicht. Das Gutachten kostet allerdings Geld und liegt meist im vierstelligen Bereich. Zudem muss das Finanzamt das Gutachten am Ende erst anerkennen.

Die Stadt erinnert die Bürger daran, ihre Daueraufträge für die Grundsteuer anzupassen, sobald der neue Bescheid da ist. Wer ein SEPA-Lastschriftmandat hat, muss nichts tun, da dies weiterläuft. Neue Mandate können über die Homepage der Stadt eingereicht werden.

Quelle: Göppingen – zur Originalmeldung

← Zurück zur Übersicht

Weitere Meldungen aus Göppingen

Alle ansehen

Aus dem Umkreis: Landkreis Göppingen

Alle ansehen