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Gessertshausen: Steuern und Gebühren am 15. August fällig

Copyright und Urheber siehe Gessertshausen

Wer seine Steuern und Gebühren nicht in Raten zahlt, muss nun aktiv werden. Die Frist läuft in Gessertshausen bald ab.

In Gessertshausen (Landkreis Augsburg, Bayern) steht ein wichtiger Termin für die Bürger an. Am 15. August 2026 werden die Steuern und Gebühren zur Zahlung fällig.

Das gilt allerdings nur für diejenigen, die keine Ratenzahlung vereinbart haben. Wer sich für die Jahreszahlung entschieden hat, muss den Betrag bis zu diesem Datum begleichen.

Die Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen, die auch für Ustersbach zuständig ist, rät in diesem Zusammenhang dazu, auf das Abbuchungsverfahren umzusteigen. Das ist für die Bürger einfacher, da sie nicht selbst an die Fristen denken müssen.

Wer bisher noch nicht per Lastschrift zahlt, kann die passenden Vordrucke direkt bei der Verwaltungsgemeinschaft anfordern und dort abgeben.

Quelle: Gessertshausen – zur Originalmeldung

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