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Gessertshausen: Neue Haushaltssatzung für Gewässer-Zweckverband

Copyright und Urheber siehe Gessertshausen

Für das Jahr 2026 gibt es neue finanzielle Regelungen für den Zweckverband Gewässer III. Ordnung. Die Satzung betrifft mehrere Gemeinden im Landkreis.

In Gessertshausen (Landkreis Augsburg, Bayern) und weiteren Gemeinden gibt es neue Vorgaben für das Haushaltsjahr 2026. Es geht dabei um den Zweckverband Gewässer III. Ordnung, an dem auch Bobingen, Diedorf, Großaitingen und Schwabmünchen beteiligt sind.

Der Verband mit Sitz in Diedorf hat die entsprechende Haushaltssatzung bereits am 25. März 2026 beschlossen. Das Landratsamt Augsburg hat die Regelungen geprüft und am 16. April 2026 offiziell bestätigt. Seit dem 27. Mai 2026 ist die Satzung im Amtsblatt des Landkreises Augsburg (Nr. 21) veröffentlicht.

Wer die genauen Details der Satzung einsehen möchte, kann dies das gesamte Jahr über tun. Die Unterlagen liegen in der Verbandsgeschäftsstelle in der Lindenstraße 5 in 86420 Diedorf aus. Man kann dort während der üblichen Geschäftszeiten vorbeigehen und die Dokumente lesen.

Weitere Angaben liegen bislang nicht vor.

Quelle: Gessertshausen – zur Originalmeldung

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