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Gelsenkirchen: Feuerwehrleute bei Brand im Stadtteil Horst verletzt

Ein Feuer in einem Gebäude führte zu einem großen Einsatz der Feuerwehr. Dabei wurden zwei Einsatzkräfte verletzt.

Am 1. September 2026 kam es gegen 14:00 Uhr im Gelsenkirchener Stadtteil Horst (Nordrhein-Westfalen) zu einem Brand. Schon bei der Anfahrt bemerkten die Retter eine starke Rauchentwicklung, weshalb sie sofort mehr Verstärkung anforderten.

Als die Löschzüge eintrafen, brannten der Keller und der Eingangsbereich im Erdgeschoss. Ein Bewohner und drei Handwerker konnten das Haus rechtzeitig verlassen. Da niemand mehr im Gebäude war, rückten mehrere Trupps mit Atemschutzmasken ins Innere und bekämpften das Feuer auch von außen. Vorsichtshalber wurden die Nachbarhäuser kontrolliert und geräumt.

Während der Arbeit im Keller passierte ein Unfall, bei dem zwei Feuerwehrleute verletzt wurden. Sie wurden noch vor Ort erstversorgt und dann in Krankenhäuser in Gelsenkirchen gebracht. Aktuell geht es den beiden Kollegen den Umständen entsprechend wieder gut. Auch der Hausbesitzer musste nach einer ersten Behandlung durch den Rettungsdienst ins Krankenhaus.

Später gab es im Keller noch ein Problem mit der Gasleitung. Gas trat aus und es kam zu einer Verpuffung. Da zu diesem Zeitpunkt keine Menschen mehr im Haus waren, wurde niemand verletzt. Die Feuerwehr sperrte den Bereich weiträumig ab und überwachte die Gaskonzentration. Ein Energieversorger musste schließlich die Straße vor dem Haus aufbrechen, um die Gaszufuhr zu kappen. Zuvor war das Gebäude und die Nachbarhäuser bereits vom Stromnetz getrennt worden.

Ein Baufachberater vom Technischen Hilfswerf (THW) prüfte danach das Haus und die Gebäude daneben. Er stellte keine schweren Schäden an der Substanz fest und erklärte das Haus für begehbar. Das THW sicherte das Gebäude abschließend ab.

Nachdem die Feuerwehr ihren Job erledigt hatte, übernahm die Polizei die Einsatzstelle. Die Beamten suchen nun nach der Ursache für den Brand. Die Ermittlungen dauern an.

Quelle: Feuerwehr Gelsenkirchen – zur Originalmeldung

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