Geld für Technik: Frist für Förderanträge läuft
Wer im ländlichen Raum in Baden-Württemberg ein innovationsstarkes Unternehmen führt, kann finanzielle Unterstützung vom Staat bekommen. Es geht um die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“. Damit sollen neue Produkte oder Dienstleistungen vorangetrieben werden.
Die Regeln für das Geld sind genau festgelegt. Kleine Firmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Umsatz von höchstens 10 Millionen Euro bekommen bis zu 20 Prozent der Kosten als Zuschuss. Mittlere Betriebe mit unter 100 Mitarbeitern erhalten bis zu zehn Prozent. Pro Projekt gibt es normalerweise maximal 400.000 Euro. Wenn das Projekt einen großen Beitrag zur Bioökonomie oder Kreislaufwirtschaft leistet, kann die Summe auf bis zu 500.000 Euro steigen. Anträge unter 200.000 Euro werden hingegen nicht bewilligt.
Das Geld fließt in Investitionen für Gebäude, Maschinen und Anlagen. Ziel ist es, dass neue Produkte entwickelt und wirtschaftlich genutzt werden können. Die Mittel kommen vom Land und aus EU-Töpfen (EFRE).
Die Bewerbung läuft nicht direkt über die Firma, sondern schriftlich über die jeweilige Gemeinde in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Die Frist für die aktuelle 27. Auswahlrunde endet am 31. August 2026. Das ist eine Ausschlussfrist, danach werden keine Anträge mehr angenommen.
Die Entscheidung über das Geld trifft das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Ein spezieller Bewertungsausschuss gibt dazu einen Vorschlag ab.
Wer Fragen hat, kann sich an Regierungsdirektorin Christine Braun-Nonnenmacher im Regierungspräsidium Tübingen wenden. Sie ist unter der Telefonnummer 07071 757-3327 erreichbar.