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Geld für Technik: Förderung für Firmen auf dem Land

Unternehmen in ländlichen Regionen Baden-Württembergs können staatliche Zuschüsse für neue Produkte und Anlagen bekommen. Die Frist läuft bis Ende August.

Wer im ländlichen Raum Baden-Württembergs ein innovatives Unternehmen führt, kann finanzielle Unterstützung erhalten. Das Programm heißt „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“. Es richtet sich an Firmen, die neue Produkte oder Dienstleistungen entwickeln wollen.

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Größe der Firma ab. Kleine Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Umsatz von maximal 10 Millionen Euro bekommen bis zu 20 Prozent der Kosten erstattet. Mittlere Unternehmen mit unter 100 Beschäftigten erhalten bis zu zehn Prozent.

Insgesamt gibt es pro Projekt meist bis zu 400.000 Euro. Wenn das Projekt einen starken Beitrag zur Bioökonomie oder zur Kreislaufwirtschaft leistet, kann die Summe auf bis zu 500.000 Euro steigen. Wichtig ist: Projekte unter 200.000 Euro werden nicht gefördert.

Das Geld fließt in Gebäude, Maschinen oder Anlagen, die für die Entwicklung neuer Produkte nötig sind. Die Mittel kommen vom Land und aus EU-Töpfen (EFRE).

Interessierte Firmen müssen sich nicht alleine bewerben. Die Bewerbung läuft schriftlich über die jeweilige Gemeinde, die gemeinsam mit dem Unternehmen den Aufnahmeantrag stellt. Die Frist für die 27. Auswahlrunde endet am 31. August 2026. Das ist eine Ausschlussfrist, danach werden keine Anträge mehr angenommen.

Wer Fragen hat, kann sich an Regierungsdirektorin Christine Braun-Nonnenmacher beim Regierungspräsidium Tübingen wenden. Sie ist unter der Telefonnummer 07071 757-3327 erreichbar. Weitere Details gibt es auf der Webseite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg.

Quelle: Sigmaringen – zur Originalmeldung

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