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Geld für Technik: Förderung für Firmen auf dem Land

Unternehmen im ländlichen Raum können staatliche Zuschüsse für neue Produkte und Anlagen bekommen. Die Frist für die Bewerbung läuft bis Ende August.

Innovationsstarke Firmen in ländlichen Regionen Baden-Württembergs haben die Chance auf finanzielle Unterstützung. Über die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ gibt es Geld für die Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen.

Die Höhe der Förderung hängt von der Größe des Betriebs ab. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von maximal 10 Millionen Euro können bis zu 20 Prozent der Kosten als Zuschuss erhalten. Mittlere Betriebe mit weniger als 100 Beschäftigten bekommen bis zu zehn Prozent.

Pro Projekt gibt es normalerweise maximal 400.000 Euro. Wenn das Projekt einen deutlichen Beitrag zur Bioökonomie oder zur Kreislaufwirtschaft leistet, kann die Summe auf bis zu 500.000 Euro steigen. Wichtig ist: Beträge unter 200.000 Euro werden nicht bewilligt. Das Geld fließt in Investitionen für Gebäude, Maschinen und Anlagen.

Die Bewerbung läuft nicht direkt über die Firma, sondern über die jeweilige Gemeinde. Die Gemeinde und das Unternehmen müssen gemeinsam einen Aufnahmeantrag stellen. Die Frist dafür ist der 31. August 2026. Das ist eine Ausschlussfrist, danach werden keine Anträge mehr angenommen.

Die Entscheidung trifft das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Als Ansprechpartnerin im Regierungspräsidium Tübingen steht Regierungsdirektorin Christine Braun-Nonnenmacher zur Verfügung. Sie ist unter der Telefonnummer 07071 757-3327 erreichbar.

Quelle: Sigmaringen – zur Originalmeldung

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