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Geld für Technik-Firmen auf dem Land

Unternehmen in ländlichen Regionen Baden-Württembergs können staatliche Zuschüsse für neue Produkte erhalten. Die Frist für die aktuelle Runde läuft bis Ende August.

Wer auf dem Land ein innovatives Unternehmen führt, kann finanzielle Unterstützung vom Staat bekommen. Über das Programm „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ gibt es Geld für Firmen, die neue Produkte oder Dienstleistungen entwickeln wollen.

Die Höhe der Förderung hängt von der Größe der Firma ab. Kleine Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Umsatz von maximal 10 Millionen Euro können bis zu 20 Prozent der Kosten als Zuschuss bekommen. Mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten erhalten bis zu zehn Prozent.

Im Normalfall liegt die maximale Förderung bei 400.000 Euro pro Projekt. Wenn die Firma jedoch einen wichtigen Beitrag zur Bioökonomie oder zur Kreislaufwirtschaft leistet, kann der Betrag auf bis zu 500.000 Euro steigen. Wichtig ist: Projekte, die weniger als 200.000 Euro kosten, werden nicht gefördert.

Das Geld fließt in Investitionen für Gebäude, Maschinen oder Anlagen. Die Mittel kommen aus Landesmitteln und aus EU-Töpfen (EFRE).

Interessierte Firmen müssen sich nicht alleine bewerben. Die Gemeinden reichen die Aufnahmeanträge in Zusammenarbeit mit den Unternehmen ein. Die Frist für die 27. Auswahlrunde endet am 31. August 2026. Das ist eine Ausschlussfrist, spätere Anträge werden nicht mehr angenommen.

Wer Fragen hat, kann sich an Regierungsdirektorin Christine Braun-Nonnenmacher beim Regierungspräsidium Tübingen wenden. Sie ist unter der Telefonnummer 07071 757-3327 erreichbar.

Quelle: Sigmaringen – zur Originalmeldung

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