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Geld für Technik-Firmen auf dem Land

Innovationsstarke Betriebe in Baden-Württemberg können staatliche Zuschüsse für neue Produkte erhalten. Die Frist für die aktuelle Runde läuft bald ab.

Unternehmen im ländlichen Raum von Baden-Württemberg haben die Chance auf finanzielle Unterstützung. Über das Programm „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ gibt es Geld für Firmen, die neue Produkte oder Dienstleistungen entwickeln wollen.

Die Höhe der Förderung hängt von der Größe des Betriebs ab. Kleine Firmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Umsatz von maximal 10 Millionen Euro können bis zu 20 Prozent der Kosten als Zuschuss bekommen. Mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten erhalten bis zu zehn Prozent.

Pro Projekt gibt es normalerweise maximal 400.000 Euro. Wenn die Firma einen wichtigen Beitrag zur Bioökonomie oder zur Kreislaufwirtschaft leistet, kann der Betrag auf bis zu 500.000 Euro steigen. Anträge unter 200.000 Euro werden hingegen nicht bewilligt. Das Geld fließt in Gebäude, Maschinen oder Anlagen, die für die neuen Produkte nötig sind.

Die Bewerbung läuft nicht direkt über die Firma, sondern über die jeweilige Gemeinde. Diese muss gemeinsam mit dem Unternehmen einen Aufnahmeantrag stellen. Die Frist für die 27. Auswahlrunde endet am 31. August 2026. Das ist eine Ausschlussfrist, spätere Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.

Die Entscheidung über das Geld trifft das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Grundlage dafür ist der Vorschlag eines Bewertungsausschusses. Die Mittel kommen vom Land und aus EU-Töpfen (EFRE).

Wer Fragen hat, kann sich an Regierungsdirektorin Christine Braun-Nonnenmacher beim Regierungspräsidium Tübingen wenden. Sie ist unter der Telefonnummer 07071 757-3327 erreichbar. Weitere Details gibt es auf der Webseite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

Quelle: Sigmaringen – zur Originalmeldung

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