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Geld für Technik: Bewerbungsfrist für Förderprogramm läuft

Unternehmen im ländlichen Raum in Baden-Württemberg können staatliche Zuschüsse für neue Produkte erhalten. Die Anträge müssen bis zum 31. August vorliegen.

Wer im ländlichen Raum von Baden-Württemberg innovative Produkte oder Dienstleistungen entwickelt, kann finanzielle Unterstützung bekommen. Das Programm heißt „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“. Gemeinden können sich gemeinsam mit den entsprechenden Unternehmen für die 27. Auswahlrunde bewerben.

Die Frist ist knapp: Die Aufnahmeanträge müssen bis zum 31. August 2026 eingereicht werden. Das ist eine Ausschlussfrist, danach werden keine Anträge mehr angenommen.

Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt von der Größe der Firma ab. Kleine Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Umsatz von höchstens 10 Millionen Euro bekommen bis zu 20 Prozent Zuschuss. Mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten erhalten bis zu zehn Prozent.

Im Normalfall liegt die maximale Förderung bei 400.000 Euro pro Projekt. Wenn die Firma einen starken Beitrag zur Bioökonomie oder zur Kreislaufwirtschaft leistet, kann der Betrag auf bis zu 500.000 Euro steigen. Projekte, die weniger als 200.000 Euro kosten, werden nicht gefördert.

Das Geld fließt in Investitionen für Gebäude, Maschinen oder Anlagen. Ziel ist es, neue Produkte zu entwickeln oder bestehende zu verbessern. Die Mittel kommen vom Land und aus EU-Töpfen (EFRE).

Die Entscheidung trifft das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Als Ansprechpartnerin im Regierungspräsidium Tübingen steht Regierungsdirektorin Christine Braun-Nonnenmacher zur Verfügung. Sie ist unter der Telefonnummer 07071 757-3327 erreichbar.

Quelle: Sigmaringen – zur Originalmeldung

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