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Geld für Innovationen im ländlichen Raum

Unternehmen in ländlichen Gebieten können staatliche Zuschüsse für neue Produkte und Maschinen erhalten. Die Frist für die Bewerbungen läuft bis Ende August.

Das Land Baden-Württemberg bietet über die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ finanzielle Unterstützung für Firmen an. Ziel ist es, innovative Unternehmen im ländlichen Raum zu stärken, damit diese neue Dienstleistungen oder Produkte entwickeln können.

Wer will die Förderung nutzen, muss schnell handeln. Die Aufnahmeanträge müssen bis zum 31. August 2026 vorliegen. Das ist eine Ausschlussfrist, danach werden keine Anträge mehr angenommen. Die Bewerbung erfolgt schriftlich durch die jeweilige Gemeinde, die dabei mit dem Unternehmen zusammenarbeitet.

Die Höhe der Zuschüsse hängt von der Größe der Firma ab. Kleine Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro können bis zu 20 Prozent der Kosten zurückbekommen. Mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten erhalten bis zu zehn Prozent.

Insgesamt gibt es pro Projekt maximal 400.000 Euro. Wenn das Projekt einen starken Beitrag zur Bioökonomie oder zur Kreislaufwirtschaft leistet, kann die Summe auf bis zu 500.000 Euro steigen. Projekte, die weniger als 200.000 Euro benötigen, werden nicht gefördert.

Das Geld fließt in Investitionen für Gebäude, Maschinen oder Anlagen. Die Entscheidung über die Förderung trifft das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Dabei stützt es sich auf die Vorschläge eines Bewertungsausschusses.

Für Fragen steht im Regierungspräsidium Tübingen (Baden-Württemberg) Regierungsdirektorin Christine Braun-Nonnenmacher zur Verfügung. Sie ist unter der Telefonnummer 07071 757-3327 erreichbar.

Quelle: Sigmaringen – zur Originalmeldung

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