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Geld für Innovationen: Frist für Förderprogramm läuft ab

Unternehmen im ländlichen Raum in Baden-Württemberg können staatliche Zuschüsse für neue Produkte erhalten. Die Anträge müssen bis zum 31. August vorliegen.

Wer im ländlichen Raum von Baden-Württemberg innovative Produkte oder Dienstleistungen entwickelt, kann staatliche Unterstützung erhalten. Das Programm heißt „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“.

Die Förderung richtet sich an Firmen, die in Gebäude, Maschinen oder Anlagen investieren wollen. Damit sollen neue Ideen wirtschaftlich genutzt werden können. Es gibt dabei unterschiedliche Zuschüsse je nach Größe der Firma: Kleine Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Umsatz bis zu 10 Millionen Euro bekommen bis zu 20 Prozent der Kosten zurück. Mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten erhalten bis zu zehn Prozent.

Pro Projekt fließen normalerweise maximal 400.000 Euro. Wenn das Projekt einen starken Beitrag zur Bioökonomie oder zur Kreislaufwirtschaft leistet, kann die Summe auf bis zu 500.000 Euro steigen. Beträge unter 200.000 Euro werden hingegen nicht bewilligt.

Die Bewerbung läuft nicht direkt über die Firma. Stattdessen müssen die Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Unternehmen einen Aufnahmeantrag stellen. Die Frist hierfür endet am 31. August 2026. Dies ist eine Ausschlussfrist, spätere Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.

Das Geld kommt aus Landesmitteln und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Über die Anträge entscheidet das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg.

Wer Fragen hat, kann sich an Regierungsdirektorin Christine Braun-Nonnenmacher beim Regierungspräsidium Tübingen wenden. Sie ist unter der Telefonnummer 07071 757-3327 erreichbar.

Quelle: Sigmaringen – zur Originalmeldung

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